Im Streit über den Schutz von Heuwiesen in Naturschutzgebieten droht die EU-Kommission Deutschland mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Brüsseler Behörde setzte der Bundesregierung nach Informationen der Deutschen Presseagentur (dpa) am Freitag eine Frist von zwei Monaten, die Missstände zu beheben.
Aus Sicht der Kommission missachtet Deutschland seine Pflichten zur Bewahrung von Wiesen in sogenannten Natura-2000-Gebieten sowohl im Flachland als auch in den Bergen. Diese Wiesen seien ein wichtiger Lebensraum für Bestäuber wie Bienen und Schmetterlinge.
Vor allem wegen nicht nachhaltiger Landwirtschaft seien solche Wiesen in mehreren Schutzgebieten in den vergangenen Jahren kleiner geworden oder ganz verschwunden, erklärte die EU-Kommission. Deutschland gewähre diesen Gebieten auch nicht genug rechtlichen Schutz.
„Deutschland hat jetzt zwei Monate, um passende Maßnahmen zu ergreifen, ansonsten kann die Kommission entscheiden, denn Fall an den Europäischen Gerichtshof zu verweisen“, hieß es weiter.
Sollte es zu einer Klage und einem Urteil des EuGH kommen, könnten Strafzahlungen verhängt werden. Dem Grünlandschutz droht dann ein ähnliches Verfahren wie beim Vertragsverletzungsverfahren gegen die Düngeverordnung.
Bereits im Juli 2019 hatte die EU-Kommission ein offizielles Vertragsverletzungverfahren gegen die Bundesrepublik wegen des unzureichenden Grünlandschutzes eröffnet. Sie hatte damit auf eine Beschwerde des Naturschutzbundes (Nabu) aus dem Jahr 2014 reagiert.
Wiesen und Weiden machen etwa 14 % der deutschen Landesfläche aus. Mehr als 10 % von ihnen sind nach Informationen des Nabu europarechtlich geschützt.