In den Niederlanden gibt es seit 2003 das Aktionsprogramm zur Nitratrichtlinie. Darin finden sich je nach Bodenart genaue Obergrenzen zur Stickstoff- und Phosphatdüngung. Diese orientieren sich am Pflanzenbedarf. Auf den besonders nitratgefährdeten Sand- und Lössböden im Süden gelten schärfere Auflagen.
Landwirte dürfen Wirtschaftsdünger nur noch mit emissionsmindernder Technik ausbringen. Gülle ist auf unbestelltem Acker entweder direkt in den Boden zu injizieren oder in einem Arbeitsgang beim Ausbringen mit einzuarbeiten. Auch müssen die Betriebe den Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern, im Vergleich zur deutschen DüV, höher anrechnen. Für Schweinegülle gilt z. B. je nach Bodenart eine N-Verfügbarkeit von bis zu 85 %.
Alle Details und weitere Vergleiche mit anderen Nachbarländern lesen Sie in der top agrar 5/2019