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JKI lobt: DüV nun verursachergerechter

Die Ergebnisse des Monitorings ergänzen den Nitratbericht und werden der EU-Kommission zur Verfügung gestellt. Für das JKI wird die DüV dadurch „verursachergerechter“.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Bundesagrarministerium (BMEL) und das Bundesumweltministerium (BMUV) haben in Abstimmung mit den Bundesländern ein Monitoringsystem erarbeitet, dass die Wirkung der Maßnahmen der schärferen Düngeverodnung misst. Wir berichteten....

Interviewpartner: Dr. Burkhard Stever-Schoo vom Julius Kühn-Institut in ­Braunschweig:

Im Projekt MoNi wurden die ­Nitratfrachten von Testflächen anhand ­verschiedener Frühindikatoren er­mittelt. Werden diese die Grundlage für ein bundesweit einheitliches Nitratmoni­toring sein?

Stever-Schoo: Ja, neben der flächen­deckenden Modellierung der Nitratauswaschung auf Grundlage von ­N-Bilanzsalden und der bereits aus der Nitratberichterstattung bekannten Meldung der Entwicklungen an den Messstellen im Grundwasser werden die in den Modellregionen auf ­Betriebs- und Schlagebene ermittelten Frühindikatoren die Wirkung der Maßnahmen sozusagen direkt am ­Geschehen beschreiben.

Wie oft werden die Ergebnisse dieses Monitorings dann der EU-Kommission gemeldet? Werden auf Grundlage dieser Erkenntnisse auch die roten ­Gebiete turnusmäßig neu festgelegt?

Stever-Schoo: Die Ergebnisse werden der EU-Kommission jährlich im ­November berichtet. Das erfolgt ­ergänzend zum Nitratbericht, in dem weiterhin alle vier Jahre der aktuelle Stand präsentiert wird. Die deutlich verkürzten Berichtszeiträume dienen dazu, frühzeitig die Entwicklungen aufzuzeigen, um ggf. rasch mit Maßnahmen nachsteuern zu können.

Aus unseren Ergebnissen ergeben sich fortlaufend Hinweise auf besonders gefährdete Regionen mit hohem Emissionsrisiko. Diese werden bei der Evaluierung der Gebietsausweisung berücksichtigt. Die Ausweisung der ­roten Gebiete selbst ist in der ­Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten geregelt.

Die Gebietsausweisung wird durch die Länder alle vier Jahre überprüft, das nächste Mal bis November 2026. Derzeit haben die Bundesländer bei der Ausweisung der roten Gebiete kein einheitliches geostatistisches Verfahren verwendet. Dies soll jedoch bis Ende des Jahres 2028 erfolgen. Daraus können sich dann noch Änderungen bei der Flächenbetroffenheit ergeben.

Ist Ihrer Meinung nach damit der ­Verursachergerechtigkeit, die in der Praxis immer wieder zu Debatten ­geführt hat, genüge getan? 

Stever-Schoo: Das neu entwickelte Monitoring, bestehend aus der ­flächendeckenden Modellierung in Kombination mit den Modellregionen, bringt uns hier zumindest deutlich ­voran. Es liegt auch an den Bundesländern, sich am Monitoring mit relevanten Modellregionen zu beteiligen, um die Hotspots der Nitratemission mit Blick auf die Bewirtschaftung und den Standort einordnen zu können. Das Monitoring auf den Modellbetrieben eignet sich sehr gut, um die Zusammenhänge zu bewerten und transparent zu machen und so auch zu untersuchen, welche Maßnahmen wirken.

Was sind Ihrer Ansicht nach die ­größten Hebel in der Praxis, um die Nitratfrachten gering zu halten?

Stever-Schoo: Die Fruchtfolge hat dem Monitoring zufolge den größten Einfluss auf die Nitratemissionen. Problematisch sind kurze Abfolgen oder gar Selbstfolgen von Früchten, die hohe Herbst-Nmin-Werte hinterlassen. Aber auch die Nachfrucht ist entscheidend. Wenn man z. B. an das sehr geringe N-Aneignungsvermögen des Winterweizens im Herbst denkt, wird klar, dass dieser nach Raps, Mais oder Kartoffeln mit Blick auf die Nitratfrachten keine Idealbesetzung ist.

Zudem ist es wichtig, den Stickstoffgehalt des Bodens auf den eigenen ­Flächen zu kennen. Am besten sind ­eigene Messwerte, die man idealerweise vor jeder N-Zufuhr repräsentativ erhebt. Der Mehraufwand sollte sich in vielen Fällen über eingesparte Dünger- und Ausbringungskosten ­wieder einholen lassen.

Sind für Betriebe mit generell niedrigen Nitratfrachten auch Erleichterungen der Düngeverordnung denkbar?

Stever-Schoo: Ja, dazu sind im ak­tuellen Entwurf zum Düngegesetz die rechtlichen Grundlagen enthalten und an dieser sogenannten Maßnahmen­differenzierung wird bereits gearbeitet. Allerdings ist zunächst eine fachlich und ordnungsrechtlich fundierte Definition solcher Betriebe zu schaffen. Die Kriterien für die Befreiung der Betriebe von der einen oder anderen verschärften Vorgabe müssen aber streng sein und gegenüber der EU-Kommission glaubhaft vertreten werden können.

Stehen die tierhaltenden Betriebe im Vergleich zum Ackerbau hinsichtlich der Nitratfrachten tendenziell ­schlechter da?

Stever-Schoo: Das kann man so pauschal nicht sagen – die Tierhalter sind sehr bemüht, die Wirtschaftsdünger sinnvoll einzusetzen und verwenden darüber hinaus nur wenig Mineraldünger. Die Nitratkonzentrationen im Sickerwasser sind gegenüber den Ackerbauregionen häufig allein schon wegen der sehr durchlässigen Böden erhöht.

Wir sehen allerdings auch, dass der langjährige Einsatz von Wirtschaftsdüngern auf den Flächen zu einer Anreicherung des organischen N-Pools geführt hat. Vor diesem Hintergrund ist eine Herbst-N-Gabe in diesen Regionen mit Blick auf die Pflanzenversorgung überflüssig. Mit etwas Sorge betrachten wir den zunehmenden Einsatz von Leguminosen beim Zwischenfruchtanbau in diesen Modellregionen. Denn dadurch gelangt noch mehr Stickstoff ins System.

Vielen Dank für das Gespräch!

Hinweis: Hansgeorg Schönberger von der N.U. Agrar GmbH bewertet die Düngeverordnung weitaus kritischer. Mehr dazu lesen Sie morgen auf unserer Website.

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