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Ernte 2024 Vereinfachungen für 2025 Pauschalierung

topplus Leserstimmen

top agrar-Leser sind fassungslos über neue Meldepflichten zum Erntegut

Die top agrar-Leser haben größtenteils kein Verständnis für die Forderungen von STV und BDP zur Erntegutbescheinigung. Was denken Sie?

Lesezeit: 6 Minuten

Seit Wochen reißt die Diskussion um die Erntegutbescheinigung der Saatgut Treuhandverwaltung (STV) und des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) nicht ab. Viele Landwirte befürchten eine neue Datenkrake, andere sehen sich zu Unrecht unter Generalverdacht gestellt. Wir haben für Sie einen Großteil der top agrar-Leserzuschriften der vergangenen Tage zusammengestellt.

Ein offenes, freundschaftliches und respektvolles Diskussionsklima liegt uns auch nach der Überarbeitung unseres Kommentarbereichs weiterhin am Herzen. Wir wollen Ihnen jederzeit die Möglichkeit geben, Ihre Meinung zu den Themen, die die Landwirtschaft bewegen, zu äußern. Dafür stellen wir Ihnen wöchentlich eine Sammlung unserer Leserzuschriften zu verschiedenen Themen zusammen.

Alle Meinungsbeiträge in diesem Artikel stammen von unseren Leserinnen und Lesern. Sie geben nicht unbedingt die Meinung unserer Redaktion wieder.

Wir behalten uns vor, die Einsendungen gekürzt in diesem und ähnlichen Formaten zu veröffentlichen.

Bauernvertretungen raten von Antrag auf Erntegutbescheinigung ab 

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Wenn man sich dazu noch die zunehmende Marktkonzentration bei einigen wenigen Züchtern ansieht, dann wird sehr schnell verständlich, warum die Züchter so erpicht auf die Datenerfassung sind. Daraus lassen sich ganz neue Markt- und Werbestrategien entwickeln. Gut abgeschaut von Onlinediensten und eine schnelle Reaktion auf ein undurchsichtiges Gerichtsurteil. Ich würde diese Deklaration auf keinen Fall unterschreiben. Das untergräbt die bisherigen partnerschaftlichen Geschäftsbeziehungen bis unter das Fundament. (Stefan Lehr

  

 

Ich weiß nicht mehr - wie ich mich verhalten soll. Brauche ich in Zukunft immer einen Rechtsanwalt? (Ludwig Grünewald

  

Die STV ist eine GmbH und keine Behörde!

Die STV ist eine GmbH und keine Behörde! Des Weiteren vertritt sie die Pflanzenzüchter bei der Erhebung der Nachbaugebühren. Man stelle sich vor jeder einzelne Züchter würde beim Landwirt auf dem Hof stehen und sämtliche Daten erfassen, um eine Erntegutbescheinigung auszustellen. Ein Horrorszenario oder nicht!? Aber genau das haben wir nun in der Realität durch die STV.  
Für mich ist es offensichtlich: die Züchter samt STV haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Hierzu beachte man, dass eine Sorte die keinen Nachbaugebühren unterliegt, auch keiner Auskunftspflicht unterliegt! Und da wäre ja noch der Eigenverbrauch als Futtergetreide. Muss da demnächst der Schlachthof kontrollieren, dass das Schwein mit Getreide gefüttert wurde, welches eine Erntegutbescheinigung hat? All diese Probleme hat die STV herbeigeführt, sonst keiner! Und warum? Weil man Geld braucht für die Züchtung von Körnerleguminosen die unser Staat möchte. Bezahlen sollen diese die Bauern - das kann nicht sein!  
Zwei klare Forderungen: Die Züchterlizenz muss zweckgebunden werden, d.h. Nachbaugebühr aus Weizen darf nur für die Züchtung von Weizen verwendet werden und die zweite Forderung ist "Kleinerzeugerreglung für alle". Wenn ein 20 ha-Betrieb keine Züchterlizenz bezahlt, dann soll doch der 100 ha-Betrieb für die ersten 20 ha auch keine Gebühren bezahlen müssen! Das wäre nur gerecht. (Hans Braun

 

 

STV Erntegut-Bescheinigung ab 8. Juli 

"STV geht in die Offensive"... Brauchte es wegen der laufenden EM unbedingt das Wording der Fußballsprache? Dann wenigstens richtig: Statt den Anstoß überdeutlich zu verpassen, verpasst die STV ihn nur etwas. (Start der Erntebescheinigungen während der schon laufenden Getreideernte sind ein schlechter Witz!) Überhaupt: Steckt System dahinter? Die Anmeldung genau dann stattfinden lassen, wenn der Stress in den Betrieben gerade am größten ist, so dass es zu vielen Fehlern, Versäumnissen und in der Folge Strafzahlungen kommt… (Andreas Gerner

  

Die STV hat doch weiß Gott genug Zeit und Datenmaterial um festzustellen was wer, wie und wo an Saatgut verkonsumiert hat. Dazu kommen noch die Verkaufsbelege des Handels für geliefertes Z-Saatgut. Jetzt, wo die Betriebe mit der Ernte bereits angefangen haben kommt die STV mit derartigen Sonderwünschen über den Weg. Es kommt einem schon irgendwie so vor, als wenn hier jemand Macht und Überlegenheit demonstrieren will. Das dieses Gebaren aber langjährige Partnerschaften tiefgreifend stört ist scheinbar egal. Nur: Wenn diese Zusammenarbeiten einmal zerbrochen sind, dann wird der Verlust für die Saatgutbranche größer sein, als das, was man jetzt propagiert. Überheblichkeit hat noch nie gut getan. (Stefan Lehr

 

Das ist eine Katastrophe.

Das ist eine Katastrophe. Die STV würde mit den Daten die Macht haben zu bestimmen was in Zukunft auf den Teller kommt. Ausverkauf unserer Kulturgüter, Samen und Pflanzen an die Züchter. Liebe Leute wehrt Euch. (Gerhard Portz

   

Es wäre allerhöchste Zeit, dass der DBV, die Bauernstimme oder ähnliche z. B. top agrar oder andere in ihren Medien ein Formular zum Herunterladen und ausfüllen anbieten, das ausreichend darstellt dass die Vorgaben der STV durch Zahlung der Nachbaugebühren erfüllt sind. (Albert Koch

Die Erntegut-Bescheinigung über den Landhandel ist einfacher, das Verfahren über den STV ist deutlich aufwendiger. Ich bin nicht bereit noch mehr Bürokratie zu unterstützen, hier werden auch zu viele Daten abgefragt. (Freygang GbR

Möglichkeit 2 hat einen groben Fehler. Und zwar steht da „müssen“. Wenn ich muss, dann muss ich auf ein Örtchen. Und Betriebsdaten brauche ich einem privaten Unternehmen NICHT offenlegen, dann müssen sie schon mit der Polizei anrücken. Und ob da Gefahr in Verzug ist, wage ich zu bezweifeln. Ich gebe immer meinen Nachbau korrekt an und ich möchte von solchen (würde es fast als Inkassounternehmen bezeichnen wollen) nicht als Krimineller behandelt werden. Denn genau das versuchen sie gerade. 

Fehler der Züchter sind bei fehlender Sortenreinheit oder der Keimfähigkeit immer höhere Gewalt bzw. Fehler, die passieren können. Wenn sie solche Spionage einführen wollen, meinetwegen. Aber unter der Bedingung das mangelnde Saatgutqualität auch zu gleichwertig hohen Schadensersatzforderungen an die Züchter weitergeleitet werden können. (Bernd Brunhöver

Versuch der Ausforschung?

Die STV mag ein Interesse daran haben, für ihre Mitglieder Nachbaulizenzgebühren einzutreiben. Dazu benötigen sie Kenntnis über die Menge an Saatgut, die ein nachbauender Betrieb hat aufbereiten lassen. Wenn sie diese Info hat, die sie ja bei begründetem Verdacht erwirken kann, kann Sie die Rechnung stellen und als Inkassounternehmen auftreten. Dazu bedarf es keines Zugangs zum InVeKos-Antrag allgemein und auch keiner Information welche Sorten der Kulturarten auf den Antragsflächen angebaut sind. 

Deshalb ist der jetzt abgefragte Umfang an Daten, die sie (angeblich) zur Erstellung der sog. Erntegut-Bescheinigung benötigt, nur ein Versuch zur Ausforschung über Daten, die jedenfalls zur Erfüllung des behaupteten Zwecks nicht notwendig sind. Das Vorgehen ist mit einer Unverschämtheit gleichzusetzen. Wie die STV überhaupt Kenntnis über die Namen der Z-Saatgutkäufer der einzelnen Sorten bekommt, ist mir ohnehin nicht nachvollziehbar. Aus meiner Erfahrung bekommt sie diese Adressen nicht bei jeder gekauften Sorte, jedenfalls wird nicht nach dem Nachbau jeder bezogenen Sorte gefragt. M.E. ein Fall für den Datenschutzbeauftragten. Ich habe niemals wissentlich und willentlich mein Einverständnis erklärt, dass, im Falle von Z-Saatgutbezug, eine VO-Firma meine Adressdaten an die STV durchreicht. (Johannes Zirngibl

  

Die STV Erntegut Bescheinigung ist mehr als eine Unverschämtheit. Der stimme ich auf keinen Fall zu. Dem Landhandel muss (und wird) es reichen wenn ich ihm bestätige, dass ich für eigenverwendetes Saatgut den entsprechenden Verpflichtungen nachgekommen bin. (Albert Koch

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