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topplus Ein Kommentar

Erntegut-Urteil: Jetzt für Klarheit sorgen!

Nach dem BGH-Urteil wollen Landhändler und Genossenschaften ihrer Erkundungspflicht mit erweiterten Qualitätssicherungsvereinbarungen nachkommen. Die Saatguttreuhandverwaltungs GmbH hat andere Pläne.

Lesezeit: 3 Minuten

Dieser Kommentar ist zuerst erschienen im "Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben".

Das Erntegut-Urteil beschäftigt weiter die gesamte Agrarbranche. Auch auf den DLG-Feldtagen schaffte es das Thema immer wieder in kleine Gesprächsrunden. Oft ging es dann emotional hoch her.

Nachbaugebühren von etwa 13 Mio. €/Jahr fehlen

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Doch woran entzündete sich der Streit überhaupt? Die im Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) vertretenen Züchter beanstanden seit Langem, dass eine Minderheit von Landwirten sie um viel Geld prellt. Einige Bauern betreiben Schwarznachbau. Dadurch fehlen in der Kasse der Pflanzenzüchter Nachbaugebühren von etwa 13 Mio. €/Jahr. Das schmälert unter anderem den notwendigen finanziellen Rückhalt, um die Zuchtarbeit für dringend gebrauchte, klimaangepasste Sorten voranzutreiben.

Ärgerlicher Mehraufwand

Das BGH-Urteil nimmt jetzt den Erfassungshandel in die Pflicht. Er darf nur noch legal produziertes Konsumgetreide annehmen, also aus Z-Saatgut oder lizenziertem Nachbau. Landhändler und Genossenschaften versuchen mit erweiterten Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV) der neuen Erkundungspflicht nachzukommen. Der Mehraufwand ärgert sie. Besonders pikant: Viele Getreideerfasser wickeln als Vermehrungsorganisation (VO-Firma) für die Zuchtunternehmen aber auch die praktische Saatgutversorgung ab. Sie betreuen Vermehrer, bereiten Saatgutpartien auf, verkaufen diese als Z-Saatgut. Wie wollen die aktuell unversöhnlichen Parteien nach dem heftigen Streit zukünftig weiter zusammenarbeiten?

Saatguttreuhandverwaltungs GmbH will Online-Plattform

Die Saatguttreuhandverwaltungs GmbH (STV), die als Dienstleister des BDP Züchterentgelte und Nachbaugebühren einsammelt, scheint aber nicht bereit, die erweiterten QSVs zu akzeptieren. Die STV favorisiert vielmehr eine selbst entwickelte Online-Plattform, wo Landwirte freiwillig alle notwendigen Daten für eine Plausibilitätsprüfung digital hinterlegen können. Wenn klar ist, dass Landwirte ihr Getreide legal angebaut haben, erhalten sie eine Bescheinigung der STV zur Vorlage beim Getreidekäufer. Auch wenn viele Details des Angebots noch unbekannt sind, da es erst am 15. Juli 2024 freigeschaltet wird, gibt es viele Bedenken gegen das Verfahren. STV und Handel müssen schnellstens Klarheit schaffen, eine praktikable und rechtskonforme Lösung muss her.

Minderheit schadet Ruf aller

Das soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Grund für den ganzen Streit der Schwarznachbau einiger Landwirte ist. Klar ist: Landwirte haben das verbriefte Recht, auch geschützte Sorten für den Eigenbedarf nachzubauen, solange sie fällige Nachbaugebühren, also die Hälfte der normalen Züchterlizenz einer Sorte, entrichten. Daran will niemand rütteln und ist überhaupt nicht zu beanstanden. Wenn Landwirte aber für ihren persönlichen, wirtschaftlichen Vorteil die Nachbaugebühr nicht bezahlen, ist das eine Straftat. Sie verhalten sich unsolidarisch und schaden all den Landwirten, die korrekt handeln.

Landwirte und landwirtschaftliche Verbände sollten sich fragen, ob sie weiter ertragen wollen, dass eine Minderheit dem Ruf aller schadet. Die Frage benötigt zeitnah eine klare Antwort.

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