Im Zuge der Verhandlungen zur Reform der Gemeinsamen EU-Agrarreform (GAP) steht auch das Thema Grünlandumbruch auf der Agenda. Der Erhalt von bestehendem Dauergrünland ist dabei unstrittig. Vielmehr geht es bei der Diskussion um den Erhalt des Ackerstatus, wenn Landwirte ihre Ackerflächen mehrjährig als Grünland nutzen. Dabei setzt sich die Bundesregierung nach eigenen Angaben für eine Stichtagsregelung ein, ab der Flächen, auch bei einer langjährigen Grünlandnutzung ihren Ackerstatus nicht verlieren sollen. Für danach neu entstehendes Dauergrünland soll keine Erhaltungsvorschrift gelten, so die Bundesregierung. Dadurch entfiele der Anreiz, Grünland vor Ablauf der Frist umzupflügen, um die Entstehung von Dauergrünland zu verhindern.
Die FDP schlägt dafür nun in einem Antrag im Bundestag den Stichtag 1. Januar 2015 vor. Sämtliche Flächen, die bis zu dem Tag als Ackerland galten, sollen auch bei einer langjährigen Grünlandnutzung ohne einen Umbruch ihren Ackerstatus behalten. Gleiches sollte zur Erhaltung artenreicher Gewässerrandstreifen nach § 38 WHG gelten. Darüber hinaus soll die Fünf-Jahres-Frist bis zum Inkrafttreten der neuen GAP ausgesetzt werden, sodass bis dahin keine als Grünland genutzte Ackerfläche ihren Ackerstatus verliert.
„Das Grünlandumbruchsverbot ist eine der unsinnigsten und bürokratischsten EU-Verordnungen. Die Vorschrift bietet keinerlei Mehrnutzen, im Gegenteil: es nutzt weder der Biodiversität noch dem Klima und hat überdies eine Verschwendung von Ressourcen zu Folge“, sagte die Bundestagsabgeordnete Nicole Bauer (FDP).
Bisher müssen Landwirte ihr Grünland auf Ackerflächen spätestens nach fünf Jahren umbrechen, um nicht in den Grünlandstatus zu laufen. Grünlandbestände reichern jedoch schon in dieser Zeit viel Humus und CO2an, was ein Umbruch wieder unnötigerweise freisetzt. Gleichzeitig verlieren gerade bei weidegenutzten Beständen, Wildtiere zunächst ihr Habitat, bis sich nach einer Neuansaat wieder eine vollständige Grünlandnarbe gebildet hat. Eine Zusicherung des Ackerstatus, trotz langjähriger Grünlandnutzung würde dies verhindern.
Die Kritik am turnusmäßigen Umbruch von mehrjährig genutzten Grünlandbeständen auf Ackerflächen ist nicht neu. Schon zu Beginn dieser Regelung äußerten u. a. landwirtschaftliche Berater in Grundwasserschutzgebieten ihre Bedenken, da neben CO2 auch unkontrolliert Stickstoff freigesetzt wird, welcher die neuangesäte Grünlandnarbe oder die Folgefrucht nicht immer aufnehmen kann.