Im Jahr 2019 hatte eine Gruppe von Landwirten mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer und des regionalen Bewässerungsverbandes einen mehr als 10 m hohen Staudamm an einem kleinen Fließgewässer in der Gemeinde Pinel-Hauterive errichtet.
Das Projekt hatte 2018 ursprünglich eine Genehmigung des Präfekten erhalten, die dann aber nach Interventionen des Umwelt- und des Landwirtschaftsministeriums widerrufen wurde. Darüber setzten sich die örtlichen Bauern aber hinweg.
Um Fakten zu schaffen, wurde mit den Arbeiten illegal begonnen. Auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts wurde ignoriert; letztlich gab es mehrere Gerichtsentscheide, die das Projekt allesamt für illegal erklärten. Die CR will indes weiterhin an dem Wasserspeicher festhalten.
Das jüngste Urteil
In Frankreich ist das vorerst letzte Urteil in den Verfahren zu einem illegalen Wasserspeicher im südwestfranzösischen Département Lot-et-Garonne gesprochen worden. Das Gericht in Agen gab der Berufung des Präsidenten der örtlichen Landwirtschaftskammer und seines Stellvertreters teilweise statt.
Die beiden Männer, die auch Mitglied des kleineren Landwirtschaftsverbandes Coordination Rurale (CR) sind, waren im Juli 2020 zu neun beziehungsweise acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die Strafen wurden nun auf zehn Monate verlängert, aber zur Bewährung ausgesetzt.
Die Richter sahen durch den in Eigenregie errichteten Staudamm keine Gefährdung von Menschenleben und auch keinen Anlass, vorhergehende Bewährungsstrafen der Angeklagten zu berücksichtigen. Nicht reduziert wurden die Geldbußen. Beide Verurteilten müssen jeweils 7.000 Strafe zahlen sowie 1.000 für die Gerichtskosten der Nebenkläger. Ferner müssen sie mit 32.900 € für die Beschädigung von Anlagen des örtlichen Stromnetzbetreibers aufkommen. Nicht revidiert wurde das Urteil gegen die Landwirtschaftskammer, die mindestens 20.000 € Strafe zahlen muss.
Klimawandel erhöht den Druck
Für den FNE gibt die Kontroverse um den illegalen Wasserspeicher Anlass zur Sorge. Deutlich geworden sei, dass in einigen Départements Gesetze und auf nationaler Ebene gefundene Kompromisse zur Wassernutzung ignoriert werden könnten.
Der Verband verwies in diesem Zusammenhang auf die unter Federführung von Denormandie ins Leben gerufene Arbeitsgruppe zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel, die sich auch mit den Wasserressourcen befasst. Die Arbeitsgruppe wird von Kritikern vor allem als Versuch gesehen, die Genehmigung von landwirtschaftlichen Bewässerungsprojekten zu beschleunigen. Angeführt wird unter anderem, dass auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene bereits Strukturen bestehen, die alle Akteure einbinden und Vorgaben zur Bewirtschaftung der Ressourcen ausgearbeitet haben.
Auch vor dem Hintergrund des durch den Klimawandel steigenden Drucks müssten die Wasserwirtschaftspläne und die Regionalprojekte weiterhin den Rahmen für den notwendigen Dialog zwischen allen Nutzern und Akteuren bilden, bekräftigte der Dachverband. Diese setze jedoch voraus, dass sich alle an die Regeln hielten.