${intro}
GAP-Agrarförderung
GLÖZ 5: Wo gilt ab dem 1. Dezember ein Pflugverbot?
Um die Böden vor Erosion zu schützen, gilt auf einigen Flächen ab dem 1. Dezember ein Pflugverbot. Wir zeigen die betroffenen Gebiete.
Ihre Meinung ist gefragt
Was denken Sie über dieses Thema? Was beschäftigt Sie aktuell? Schreiben Sie uns Ihre Meinung, Gedanken, Fragen und Anmerkungen.
Wir behalten uns vor, Beiträge und Einsendungen gekürzt zu veröffentlichen.
Mehr zu dem Thema
Die Redaktion empfiehlt
Fristende naht
Mindestbodenbedeckung nach GLÖZ 6: Mulchsaat kann Termindruck entzerren
GAP-Agrarförderung 2024
Die neun GLÖZ und was sie für Landwirte bedeuten
Leserfrage
GLÖZ 8: Darf ich Flächen für einen Landwirt in einem anderen Bundesland stilllegen?
Achtung bei Hanglagen
Neue GAP: Wann darf man noch pflügen?
${intro}
${title}
Umdenken bei der Energiewende
Mehr Führungskräfte befürworten eine Umstellung auf erneuerbare Energien

Agrarhaushalt unsicher
Agrarkommissar Hansen will keine 180-Grad-Wende bei Agrarreform

Leicht, schnell, stabil
Paulownia-Bäume: Holz mit Wahnsinns-Wachstum

Weniger Importe
Schweinestau schlägt sich in der Schlachtbilanz nieder
