Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) will Anfang September noch einmal mit den Landwirtschaftsverbänden in einem Fachgespräch über die geplanten Einschränkungen aus dem Insektenschutzgesetz sprechen. Erst danach könne ihr Ministerium zu den vom Bundesumweltministerium (BMU) ausgearbeiteten Gesetzentwürfen Stellung beziehen, schreibt Klöckner in einem Brief an Umweltministerin Schulze (SPD), der top agrar vorliegt.
Rückmeldung zum Gesetzentwurf erst nach den Gesprächen
Sie halte den Austausch mit den Experten der Verbände für „zwingend notwendig“, weil der Gesetzentwurf aus dem BMU in der Fachwelt „bereits intensiv diskutiert“ werde, schreibt Klöckner. Sie habe bereits im März beim Runden Tisch Insektenschutz darauf verwiesen, dass eine Folgenabschätzung für die Landwirtschaft diskutiert werden müsse, so Klöckner weiter. Im Anschluss an dieses Fachgespräch und nach der Auswertung der Diskussionsbeiträge werde das BMEL zeitnah eine fundierte Rückmeldung zum vorgelegten Gesetzentwurf geben, heißt es weiter.
BMU plant Gewässerabstände und neue Biotope
Das BMU hatte Anfang August seine Teile für ein Insektenschutzgesetz vorgelegt und in die Abstimmung mit den Bundesministerien gegeben. Darin schreibt es Gewässerabstände für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln von zehn Metern und bei Begrünung von fünf Metern vor. Außerdem präsentierte es Verschärfungen im Bundesnaturschutzgesetz, laut denen artenreiches Grünland und Streuobstwiesen unter den Biotopschutz fallen sollen, sowie Vorgaben und Verbote für die Eindämmung der Lichtverschmutzung. Bis Oktober will das BMU dazu einen Kabinettsbeschluss herbeiführen.
BMEL will Pflanzenschutzregeln davon unabhängig behandeln
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) arbeitet zeitgleich an den Vorschriften für den Pflanzenschutz, die die Bundesregierung im Aktionsprogramm Insektenschutz im September 2019 vereinbart hatte und für die es zuständig ist. Es sieht seine Änderungen in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung jedoch als unabhängig von Schulzes Insektenschutzgesetz an. In der Sache geht es dabei um die verabredeten Verbote von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Insektiziden in Schutzgebieten, um den Ausstieg aus der Glyphosat-Nutzung und den Weg dorthin sowie mögliche Rückzugsflächen für Insekten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Auch dafür will Klöckner noch eine Folgenabschätzung abwarten.