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Kupferprodukt "Coprantol Duo" ist 5. Notfallzulassung gegen Cercospora in Rüben

Das BVL hat eine weitere Notfallzulassung für ein kupferhaltiges Produkt in Rüben erteilt. Wegen der Resistenzvermeidung sollte man die Mittel in die Fungizidstrategie einbauen.

Lesezeit: 3 Minuten

Kürzlich hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die kupferhaltigen Produkte Funguran progress, Grifon SC, Recudo und Yukon gegen Cercospora in Rüben zugelassen. Nun kommt Coprantol Duo mit den Wirkstoffen Kupferoxychlorid und Kupferhydroxid hinzu.

Die Notfallzulassungen gelten für Funguran progress, Grifon SC und Yukon ab dem 5. Juli bis zum 1. November und für Recudo ab dem 8. Juli bis zum 4. November.

Für Coprantol Duo gilt die Zulassung für die Zeit vom 11. Juli 2024 bis zum 7. November 2024 für 120 Tage.

Details zur Zulassung von Coprantol Duo

Die zugelassene Produktmenge wird auf 36.000 kg, ausreichend für eine zweimalige Behandlung von 10.000 ha, begrenzt. Für Coprantol Duo gilt ebenfalls die NT ohne Kode („Auf derselben Fläche in den folgenden drei Kalenderjahren keine Anwendung von Mitteln mit kupferhaltigen Wirkstoffen.“), die NT 620 („Die maximale Aufwandmenge von 3.000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen Kupfer enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.“) und „bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung kann die max. Anzahl der Behandlung erhöht werden, solange die für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtaufwandmenge nicht überschritten wird“.

Bitte beachten Sie auch die Korrektur der Bienengefährdungsklassen: Coprantol Duo (B1), Funguran progress (B4), Grifon SC (B1), Recudo (B4), Yukon (B1).

Hintergrund

„Alte“ Produkte mit den Wirkstoffen Difenoconazol und Tetraconazol haben spürbar an Wirksamkeit eingebüßt und sollten zumindest bei den ersten Maßnahmen generell nicht mehr zum Einsatz kommen, da sie den Befallsaufbau nicht ausreichend einbremsen und damit bei notwendigen Folgebehandlungen zu einem erhöhten Resistenzdruck auf die derzeit noch wirksamen Produkte führen.

Aus gegebenem Anlass weist der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW noch einmal darauf hin, dass aus Resistenzschutzgründen die Aufwandmengen im Fungizidbereich nicht reduziert werden sollten. Eine Reduktion birgt immer auch das Risiko einer beschleunigten Resistenzbildung. Pflanzenschutzmitteleinsparungen können ggf. eher durch das Ausbleiben einer Behandlung erzielt werden.

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