Frage:
Mein Pächter hat von September bis November die Pacht nicht gezahlt. Wir haben eine monatliche Zahlung vereinbart. Darf ich ihm dann fristlos kündigen oder muss ich ihm noch schriftlich eine Frist setzen?
Antwort:
Laut BGB sind Sie zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, da der Pächter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit der Zahlung der Pacht im Verzug ist. Das berechtigt Sie zur fristlosen Kündigung. Bei Zahlungsverzug müssen Sie grundsätzlich keine Mahnung schicken.