Wer auf Moorböden wirtschaftet oder in den Grenzbereichen zu Moorgebieten, muss künftig mit Einschränkungen rechnen. Hintergrund ist die Moorschutzstrategie, die das Bundesumweltministerium derzeit entwickelt. Das niedersächsische Landvolk erkennt die Bedeutung der Moore für den Klimaschutz grundsätzlich an, weist aber auf heikle Eckpunkte aus dem derzeitigen Diskussionspapier hin. Derzeit wird diskutiert:
- Moorschutzgebiete mit ausreichenden Pufferzonen zu erweitern,
- Bisher ungenutzte Moorflächen künftig nicht zu nutzen und möglichst vollständig wiederzuvernässen,
- Ackerbaulich genutzte Moorflächen des Bundes bis 2030 wieder zu vernässen und die Nutzungsform anzupassen,
- Dauerhafte Anhebung des Grundwasserstandes (angestrebt werden sommerliche Wasserstände von höchstens 30 cm unter Flur),
- Pflanzenschutzmitteleinsatz in Schutzgebieten auf Moorböden zu verbieten,
- Anreize für moorzehrende Nutzung und Infrastrukturen (z.B. Stallbau) in der Landwirtschaft abzuschaffen,
- Umbruch von Moorgrünland zur Grünlanderneuerung zu verbieten,
- neue land- und forstwirtschaftliche Leitlinien zum Moorschutz zu schaffen, darunter den Verzicht auf Vorfluterausbau und weitere Vorflutabsenkungen,
- den Moorschutz explizit als Ziel für den nationalen Strategieplan zur GAP-Umsetzung aufzunehmen.
Um sich in den laufenden Prozess einzubringen, ruft das Landvolk dazu auf, unbedingt eine eigene Stellungnahme mit der betrieblichen Betroffenheit abzugeben, der Verband ist dabei behilflich. Die Frist dazu endet am 18. Dezember 2020. Die Adresse lautet: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Referat N II 6, Postfach 12 06 29, 53048 Bonn Oder per E-Mail an moorschutzstrategie@bmu.bund.de