NABU fordert Offenlegung der Einsatzdaten von Pflanzenschutzmitteln
Der NABU will erreichen, dass Behörden bundesweit offenlegen müssen, welche Pflanzenschutzmittel Landwirte ausbringen. Die Ergebnisse sollen Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Wissenschaft dienen
Geht es nach dem Naturschutzbund Deutschland (NABU), sollen Behörden künftig in allen Bundesländern offenlegen müssen, welche Pflanzenschutzmittel von Landwirten wo und in welcher Menge ausgebracht worden sind. Bisher werden nur für den Bund insgesamt die jährlich verkauften Mengen an Pflanzenschutzmitteln nach Wirkstoffgruppen ausgewiesen.
Ziel Reduzierung der Umweltwirkungen von Pflanzenschutzmitteln
„Pestizide belasten die Natur und sind einer der Haupttreiber für den Insektenschwund“, begründete NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger heute bei einem virtuellen Pressegespräch die Forderung. Zulassung und Monitoring von Pflanzenschutzmitteln müssten daher völlig neu geregelt werden. Krüger will die Forderung ausdrücklich nicht als „Kampf gegen die Landwirtschaft“ verstanden wissen. Er sieht sich vielmehr auf einer Linie mit den Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL). Gemäß deren Empfehlungen sollten Konzepte zur Reduzierung der Umweltwirkungen von Pflanzenschutzmitteln gemeinsam mit den landwirtschaftlichen Betrieben entwickelt und umgesetzt werden.
Urteil in Baden-Württemberg
Ermuntert fühlt sich der NABU zu seinem Vorstoß von einem Urteilsspruch aus Baden-Württemberg, wonach in dem von Grünen und CDU regierten Bundesland offengelegt werden soll, welche Wirkstoffe mit welcher Aufwandmenge in den Naturschutz- sowie mehreren Wasserschutzgebieten des Landes ausgebracht worden sind. Der Verband hatte auf Einsicht in diese Einsatzdaten geklagt und in letzter Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Recht bekommen. Mit dem Urteil hat das Gericht nach Lesart des NABU klargestellt, dass es sich bei Daten zum Pestizideinsatz um Umweltinformationen handelt, die jeder Bürger auf Wunsch erhalten können muss.
Antrag auf Einsicht in 10 Bundesländern
Das in Baden-Württemberg erzwungene Urteil will der NABU als Startschuss für eine bundeseinheitliche Regelung zur Veröffentlichung der Einsatzdaten verstanden wissen. Um den Druck zu erhöhen, hat der Verband in zehn weiteren deutschen Flächenländern Einsicht in die Aufzeichnungen zu Pflanzenschutzanwendungen beantragt und will auch dort eigenen Angaben zufolge im Zweifel den Klageweg beschreiten.
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Geht es nach dem Naturschutzbund Deutschland (NABU), sollen Behörden künftig in allen Bundesländern offenlegen müssen, welche Pflanzenschutzmittel von Landwirten wo und in welcher Menge ausgebracht worden sind. Bisher werden nur für den Bund insgesamt die jährlich verkauften Mengen an Pflanzenschutzmitteln nach Wirkstoffgruppen ausgewiesen.
Ziel Reduzierung der Umweltwirkungen von Pflanzenschutzmitteln
„Pestizide belasten die Natur und sind einer der Haupttreiber für den Insektenschwund“, begründete NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger heute bei einem virtuellen Pressegespräch die Forderung. Zulassung und Monitoring von Pflanzenschutzmitteln müssten daher völlig neu geregelt werden. Krüger will die Forderung ausdrücklich nicht als „Kampf gegen die Landwirtschaft“ verstanden wissen. Er sieht sich vielmehr auf einer Linie mit den Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL). Gemäß deren Empfehlungen sollten Konzepte zur Reduzierung der Umweltwirkungen von Pflanzenschutzmitteln gemeinsam mit den landwirtschaftlichen Betrieben entwickelt und umgesetzt werden.
Urteil in Baden-Württemberg
Ermuntert fühlt sich der NABU zu seinem Vorstoß von einem Urteilsspruch aus Baden-Württemberg, wonach in dem von Grünen und CDU regierten Bundesland offengelegt werden soll, welche Wirkstoffe mit welcher Aufwandmenge in den Naturschutz- sowie mehreren Wasserschutzgebieten des Landes ausgebracht worden sind. Der Verband hatte auf Einsicht in diese Einsatzdaten geklagt und in letzter Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Recht bekommen. Mit dem Urteil hat das Gericht nach Lesart des NABU klargestellt, dass es sich bei Daten zum Pestizideinsatz um Umweltinformationen handelt, die jeder Bürger auf Wunsch erhalten können muss.
Antrag auf Einsicht in 10 Bundesländern
Das in Baden-Württemberg erzwungene Urteil will der NABU als Startschuss für eine bundeseinheitliche Regelung zur Veröffentlichung der Einsatzdaten verstanden wissen. Um den Druck zu erhöhen, hat der Verband in zehn weiteren deutschen Flächenländern Einsicht in die Aufzeichnungen zu Pflanzenschutzanwendungen beantragt und will auch dort eigenen Angaben zufolge im Zweifel den Klageweg beschreiten.