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Bundesamt kritisiert

Pflanzenschutzmittelzulassung leidet unter Auflagenflut und Personalnot

Deutschland ist gegenüber früher als Pflanzenschutzmittelzulassungsstandort deutlich unattraktiver geworden. Probleme bereiten regulatorische Anforderungen und die Personalnot bei den Behörden.

Lesezeit: 3 Minuten

Als Standort für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist Deutschland in den letzten Jahren deutlich unattraktiver geworden. Die Verfahren für Pflanzenschutzmittel müssten wieder effizienter und für alle Beteiligten berechenbarer gestaltet werden, heißt es im Abschlussbericht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zum Projekt „Pflanzenschutzmittel-Zulassung 2030“.

Beklagt werden aktuell insbesondere ein Personaldefizit bei den Bewertungsbehörden, was zu erheblichen Verzögerungen in den Zulassungsverfahren führe, sowie unverhältnismäßige regulatorische Anforderungen und eine zu hohe Unsicherheit darüber, ob ein Verfahren erfolgreich sei. In der Folge würden die Genehmigungen für Wirkstoffe oder Produkte beziehungsweise deren Erneuerung oder einzelne Indikationen gar nicht erst beantragt. Fehlende reguläre Zulassungen führen laut BVL indes zu einer Zunahme der Notfallzulassungen. Deren Zahl betrug 2022 beispielsweise mehr als 90.

Deutliche Mängel sehen die Fachleute auch mit Blick auf die politisch eigentlich gewünschte Zulassung von biologischen Wirkstoffen. Sie empfehlen eine Priorisierung solcher Anträge. Auch sollte geprüft werden, ob hier Lücken durch rechtliche Änderungen geschlossen werden könnten. Vermieden werden sollte laut BVL, dass ein Mittel auf Naturstoffbasis keine Zulassungserweiterung erhält, weil für die beantragte Lücke bereits drei chemisch-synthetische Mittel vorhanden sind.

Einfachere Verfahren für Mittel auf Naturstoffbasis

Zu prüfen wäre nach Ansicht der Experten auch, ob für die Definition von Pflanzenstärkungsmitteln und Biostimulantien ein „Dual-Use“-Ansatz möglich wäre. Gegebenenfalls wäre die Schaffung eines entsprechenden Rechtsrahmens, der die gleichzeitige Listung als Pflanzenstärkungsmittel und Biostimulanz ermöglicht, notwendig.

Die Experten monieren, dass die aktuellen Leitlinien für die Studiendurchführung für viele der potenziellen „Low-Risk“-Wirkstoffe, zum Beispiel Pflanzenextrakte, nicht geeignet seien. Das führe häufig zu einer „überkonservativen“ Bewertung.

Es wird zudem empfohlen, die Entwicklung von Pflanzenschutzmitteln mit geringem Risiko und auf Naturstoffbasis stärker finanziell zu fördern, um deren Verfügbarkeit auf dem Markt zu stärken. Auch auf dem Gebiet neuer Anwendungstechniken sollten mittels weiterer Forschungsvorhaben Datenlücken geschlossen werden, um die Risikobewertung und das Risikomanagement weiterzuentwickeln.

Behörden bei Digitalisierung zurück

Beklagt werden im Bericht Mängel bei der Digitalisierung der Behörden. Dies behindere die Entwicklung neuer Assistenzsysteme und Anwendungsfälle im Bereich der Pflanzenschutztechnik sowie die Verbesserung der Beratung. Auch für die Einführung des digitalen Etiketts sei die Bereitstellung - tagesaktueller - digitaler Zulassungsdaten essenziell.

Die Studien beziehungsweise Versuche zur Wirksamkeit von Wirkstoffen sollten in einer zentralen Datenbank gesammelt werden, wobei die Einreichung von Versuchen den Experten zufolge in einem einheitlichen Format erfolgen sollte. An das Umweltbundesamt (UBA) wird appelliert, Behörden und Pflanzenschutzdienste über Mittel zu informieren, die hohe Risiken für die Umwelt haben. Dadurch sollen geeignete Alternativen vorrangig verwendet werden.

Ökofeldversuche realistisch durchführen

Mit Blick auf den Ökolandbau erklären die Fachleute, dass Feldversuche zu den Nebenwirkungen von Naturstoffen unter realistischen Anwendungsbedingungen durchgeführt werden müssten. Die Ergebnisse sollten im Nützlingsinfo-Portal des Julius Kühn-Instituts (JKI) eingepflegt werden und die Informationen auch in die Beratung einfließen.

Es wird zudem empfohlen, eine EU-weite oder mindestens nationale Rechtsgrundlage zur Nutzung von digitalen Anwendungs- und Monitoringdaten durch die an der Zulassung beteiligten Behörden für die Risikobewertung und das Risikomanagement zu schaffen. Auf Bundesebene seien einheitliche modulare Standards zur Datenerfassung festzulegen.

Schließlich wird an die Politik appelliert, zeitnah zu einer Harmonisierung von Grenz- und Schwellenwerten für Metaboliten von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen im nationalen und europäischen Grundwasser-, Trinkwasser-, Pflanzenschutz- und Chemikalienrecht zu kommen.

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