Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat am Freitag die Düngelandesverordnung Mecklenburg Vorpommern in zwei „Musterverfahren“ für unwirksam erklärt, welche die Roten Gebiete in diesem Bundesland ausweist.
Eine Urteilsbegründung liege noch nicht vor, so Dr. Robert Krüger von der Kanzlei Glas/Geiersberger in Rostock gegenüber top agrar. Er hat zahlreiche Landwirte vor Gericht vertreten.
Landesweit hatten rund 180 landwirtschaftliche Betriebe geklagt, vor allem weil sie mit der Ausweisung der roten Gebieten und/oder den Messstellen nicht einverstanden waren. Wie es nun in der Praxis weitergeht, ist noch unklar. Denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision ist nicht zugelassen, aber das Land könnte über eine Nichtzulassungsbeschwerde Rechtsmittel einlegen.
Sobald die Urteilsgründe vorliegen, wird top agrar weiter berichten.