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Vertragsnaturschutz: So sieht der freiwillige Ernteverzicht in der Praxis aus

Anstatt derzeit Raps oder Weizen zu dreschen, erzeugen Landwirte im Kreis Herford (NRW) durch Vertragsnaturschutz mehr Biodiversität. Eine Feldbegehung bot Einblicke in die Praxis.

Lesezeit: 3 Minuten

Dieser Beitrag ist zuerst erschienen im "Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben".

Wie lässt sich dem Rückgang der Biodiversität im Offenland entgegenwirken? Die 2005 vom "Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband" gegründete Stiftung "Westfälische Kulturlandschaft" hat in den vergangenen Jahren zu dieser Thematik verschiedene Projekte in der Praxis umgesetzt. Ziel der Stiftung ist es, dabei die Anliegen von Landwirtschaft und Naturschutz näher zusammenzubringen.

Eines der Projekte war LEPUS-NRW. Die Abkürzung LEPUS steht für "Lebensräume erhalten, planen und schützen". Landwirte, Jäger und weitere Naturschutzinte­ressierte wurden zu Maßnahmen beraten, mit denen gezielt die Lebensräume bedrohter Offenland­arten wie Feldhase, Rebhuhn, Feldlerche und Co. verbessert und gefördert werden. Dieses landesweite Projekt endete im Sommer 2023. Doch auch danach führten Landwirte auf freiwilliger Basis Maßnahmen fort oder stiegen neu in den Vertragsnaturschutz ein, so auch rund um Vlotho-Exter, Kreis Herford. Einblicke in die praktische Umsetzung vermittelte eine Feldexkursion, zu der die Stiftung eingeladen hatte. Sven Nadolny, Landschaftsarchitekt und Mit­arbeiter der Stiftung, stellte dabei im Wesentlichen Vertragsnaturschutz-Maßnahmen vor.

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Dreifelderwirtschaft

Erstes Ziel war eine im Herbst 2023 angelegte Kombinationsmaßnahme von Landwirt Bernhard Voss. Zwischen einer mehrjährigen Blühfläche (insgesamt 5 ha) wurden zwei verschiedene „Streifen“ angelegt: ein 15 m breiter und insgesamt 0,9 ha großer Schlag mit extensivem Getreideanbau inklusive Ernteverzicht sowie ein 30 m breiter und 1,8 ha großer Schlag mit Kurzzeitbrache. „Die Blühfläche bleibt fünf Jahre bestehen“, erläuterte Nadolny. Kurzzeitbrache und Ernteverzicht rotieren: Im nächsten Jahr wechselt die Fläche mit Ernteverzicht auf die Hälfte der Brachfläche. Sollten sich unerwünschte Arten etablieren, könnte Voss auf der Fläche mit Ernte­verzicht reagieren. Denn dort sind Pflanzenschutzmaßnahmen möglich, jedoch keine Düngung. Nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde dürften auf der Brachfläche nach dem 1. Juli Pro­blempflanzen, zum Beispiel Ackerkratzdisteln, gemulcht werden.

Ziel der Kombinationsmaßnahme ist Strukturanreicherung und das Fördern möglichst vieler Offenlandarten durch ein ganzjähriges Angebot von Nahrung und Deckung. Zugleich bietet sich Insekten ein enormes Blühangebot.

Umsonst machen muss Landwirt Voss dies nicht: Als finanziellen Ausgleich erhält er laut Sven ­Nadolny für die Brachfläche rund 1600 €/ha, für die mehrjährige Blühfläche 1700 €/ha (wobei das Regio-Saatgut mit rund 500 €/ha zu Buche schlägt) und für das Extensivgetreide mit Ernteverzicht 2200 €/ha.

Die Exkursion führte auch zu Feldern eines anderen Landwirtes, der ebenfalls eine solche Kombinationsmaßnahme umgesetzt, allerdings bewusst auf Pflanzenschutz bzw. das Mulchen zum ­Entfernen von Ackerkratzdisteln verzichtet hat. Diese haben sich dann entsprechend etabliert. „Das Beispiel zeigt, dass auch nicht jede Fläche für jede Maßnahme geeignet ist“, so Wolfgang Ganser, stellvertretender Geschäftsführer der Stiftung. Kreisjagdberater Christian Rasche merkte an, dass im angrenzenden Naturschutzgebiet mit zwei Fallen im vergangenen Jahr 45 Waschbären gefangen wurden. Ziel müsse es sein, auch Fallen zu fördern. „Vor schöner wohnen kommt nicht gefressen werden“, so der Waidmann. Prof. Dr. Hans-Ulrich Hensche vom Vorstand der Stiftung zog folgendes Fazit: „Naturschutz und Landwirtschaft brauchen den fachlichen Austausch. Gemeinsam gilt es, Spielräume bei der praktischen Umsetzung zu nutzen und sich für den Abbau von überbordenden Vorschriften einzusetzen.“

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