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Widerstand gegen EU-Pläne

VLOG warnt vor Haftungsrisiken für die Lebensmittelwirtschaft bei Gentechnik

Ein Rechtsgutachten im Auftrag des VLOG kommt zu dem Schluss, dass bei Schäden durch GVO-Lebensmittel nicht die Hersteller, sondern die Lebensmittelwirtschaft haften muss.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) warnt, dass die geplante Aufweichung der Gentechnik-Regeln in der EU dazu führt, dass Sicherheitsprüfungen und Haftungsrisiken für GVO-Pflanzen und Produkte von den Biotechnologie-Firmen auf die Lebensmittelwirtschaft verlagert werden. Diese bislang unbeachteten Konsequenzen der Gentechnik-Deregulierungspläne der EU-Kommission zeige ein neues Rechtsgutachten der Berliner Kanzlei GGSC.

„Die Gentechnik-Pläne der EU-Kommission sind nicht etwa ,wirtschaftsfreundlich‘, wie oft behauptet. In Wahrheit verschiebt die Kommission Kosten und Risiken höchst unfair von einem Wirtschaftsbereich auf einen anderen. Das ist völlig untragbar und kann zu einem großen Problem für die gesamte EU-Lebensmittelbranche, nicht nur für den Bio- und den ‚Ohne Gentechnik‘-Sektor werden“, sagt VLOG-Vorstandsmitglied Christoph Zimmer.

Biotechnologie-Firmen müssen Verantwortung für Haftung übernehmen

Für Zimmer liegt es auf der Hand, dass diejenigen, die Gentechnik-Produkte entwickeln und verkaufen, im Schadensfall haften und für Schadenersatzansprüche auch tatsächlich aufkommen müssen. Die Biotechnologie-Firmen müssten die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Produkte übernehmen. „Die bestehende Gesetzeslücke muss geschlossen werden, etwa durch einen verpflichtenden Haftungsfonds, in den alle Hersteller neuer Gentechnik-Pflanzen einzahlen müssen“, fordert er.

Außerdem müssten Risikoprüfung und durchgehende Kennzeichnung für alle Arten von Gentechnik-Erzeugnissen, auch für NGT, verpflichtend bleiben.

Mindestanforderungen an neue Gentechnik-Gesetzgebung

Beim VLOG ist man überzeugt, dass jede neue Gentechnikgesetzgebung sicherstellen muss, dass alle NGT-Erzeugnisse erst dann in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn ihre Sicherheit umfassend geprüft und ihre Verwendbarkeit in der Lebensmittelwirtschaft behördlich zugelassen ist. Und alle NGT-Erzeugnisse müssten über die gesamte Lebensmittelkette gekennzeichnet werden. NGT-Erzeugnisse dürften nur in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn garantiert ist, dass Biotechnologiefirmen für durch ihre Produkte verursachten Schäden haften.

Gutachten: Lebensmittelunternehmen verantwortlich für Produktsicherheit

Dem Gutachten zufolge sind Lebensmittelunternehmen für die Sicherheit ihrer Lebensmittel verantwortlich. Sie haften deshalb für fehlerhafte Produkte, auch für solche, die mit neuer Gentechnik hergestellt wurden. Für deren Entwickler, die Biotechnologie-Firmen, enthält das EU-Gentechnikrecht dagegen keine speziellen Haftungsregeln, schreibt die Kanzlei GGSC.

Haftungsansprüche kaum  durchsetzbar

In einem Schadensfall würden primär die Lebensmittelhersteller und -händler in Anspruch genommen. Sie haften für fehlerhafte Lebensmittel und die Schäden, die daraus entstehen. Auch soweit sie ihrerseits Rückgriff auf Entwickler der NGT1-Produkte nehmen können, werden solche Ansprüche oft nicht durchsetzbar sein, insbesondere wenn es sich um Biotechnologieunternehmen im Ausland oder Unternehmen mit geringem Vermögen handelt.

Lebensmittelunternehmen sind zwar üblicherweise gegen Haftungsrisiken versichert, etwa bei Gesundheitsschäden. Es gebe jedoch keine Versicherung, die Gentechnik-Risiken abdeckt, erklärt Zimmer weiter.

Neue Gentechnik als „Novel Food“: Neue Verpflichtungen für Lebensmittelunternehmen

Besondere Anforderungen gelten laut VLOG für Lebensmittelfirmen, die sogenannte neuartige Lebensmittel („Novel Foods“) in Verkehr bringen. Sie würden die Verantwortung für Sicherheitsprüfungen und die amtliche Eintragung als zugelassene „Novel-Food-Lebensmittel“ tragen. Nach dem Gesetzesvorschlag der EU-Kommission wird für viele Produkte der neuen Gentechnik, die nicht mehr dem Gentechnikrecht unterliegen sollen (die sogenannten „NGT1“-Erzeugnisse), stattdessen die Novel-Food-Verordnung greifen, erklärt der Verband.

Weil der Vorschlag der Kommission jedoch nur eine Kennzeichnung für Saatgut vorsieht, nicht aber für Lebensmittel, sei diese Verpflichtung sehr schwer umsetzbar. Lebensmittelunternehmen dürften oftmals nicht einmal wissen, dass sie Inverkehrbringer eines „NGT1“-Produkts sind. Damit könnten sie unwissentlich gegen die Novel-Food-Verordnung verstoßen und solche Produkte ohne entsprechende Zulassung in Verkehr bringen.

Die Biotechnologieunternehmen müssten dagegen nach dem Willen der EU-Kommission künftig keinerlei Risikobewertung für „NGT1“-Pflanzen durchführen – und damit für nahezu keine der neuen Gentechnik-Produkte.

Neuer polnischer Gentechnik-Vorschlag bringt keine Lösung

Der neue Vorschlag der polnischen EU-Ratspräsidentschaft löst aus Sicht des VLOG keines dieser Probleme und kann daher keine Basis für die künftige Gentechnik-Regulierung in der EU sein.

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