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Wirtschaft pocht auf Kennzeichnung neuer Züchtungstechniken

Insgesamt 376 Unternehmen der Lebensmittelbranche haben die Vorschläge der EU-Kommission zu neuen Züchtungstechniken in einem offenen Brief an den EU-Agrarrat abgelehnt.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Kritik an den Vorschlägen der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Deregulierung neuer Züchtungstechniken (NZT) wächst.

Jetzt haben 376 Unternehmen der Lebensmittelbranche aus 16 EU-Mitgliedstaaten die EU-Agrarminister aufgefordert, sich konsequent für eine Kennzeichnungspflicht entsprechender Produkte einzusetzen. Darunter befinden sich namhafte Branchengrößen wie die REWE Group, SPAR Österreich, dm-drogerie markt und die Biosupermarktkette Biocoop.

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Der Forderungskatalog unter der Überschrift „Lebensmittelwirtschaft für Wahlfreiheit“ wurde dem amtierenden Vorsitzenden des Agrarrats, dem ungarischen Landwirtschaftsminister István Nagy, in Budapest übergeben.

Die Unterzeichner sehen sich durch die Pläne der EU-Kommission zur Deregulierung der NZT in ihrer unternehmerischen Freiheit bedroht. Sie appellieren daher an den EU-Agrarministerrat, sich für Transparenz, Wahlfreiheit und faire Wettbewerbsbedingungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette einzusetzen.

Weitreichende Änderungen notwendig

Mit Verweis auf die dann gewährleistbare Rückverfolgbarkeit begrüßen die Unternehmen die vom Europaparlament geforderte Kennzeichnungspflicht bei Saatgut und Produkten. Vom EU-Agrarministerrat fordern die Unterzeichner, sich dieser Position anzuschließen, um weiterhin „Ohne Gentechnik“ produzieren und Wahlfreiheit gewährleisten zu können.

Auch müsse ein fairer Wettbewerb in der europäischen Lebensmittelbranche sichergestellt werden. Dazu seien jedoch zusätzliche weitreichende Änderungen notwendig. Neben der Pflicht zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit werden auch verlässliche Nachweismethoden, EU-weit verbindliche, national und regional angepasste Koexistenz-Maßnahmen eingefordert. Zudem müsse es gemäß dem Verursacherprinzip Haftungsregeln und einen Entschädigungsfonds für unvermeidbare Kontaminationen geben, heißt es in dem Schreiben.

Wahlfreiheit zunichtegemacht

Im Juli vergangenen Jahres hatte die EU-Kommission ihren Entwurf zur Neufassung des europäischen Gentechnikrechts präsentiert. Darin heißt es unter anderem, dass neue Züchtungsverfahren nicht mehr automatisch der bisherigen Regelung zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO) unterliegen sollen.

Nach den Wünschen der Brüsseler Behörde soll nun ein Großteil der NZT-Pflanzen den konventionell erzeugten Pflanzen gleichgestellt werden. Die Unterzeichner des Briefes sehen sich dadurch ihrer Wahlfreiheit beraubt und verweisen gleichzeitig auf die ablehnende Haltung vieler Verbraucher.

Anders als das Europaparlament, das seine Position zu NZT bereits festgezurrt hat, geht es im federführenden Agrarrat aktuell nicht weiter. Ein im Juli von der ungarischen Ratspräsidentschaft angestrebter Vermittlungsversuch hat bisher - wenig überraschend - noch nicht zu einer Lösung geführt. Beobachter erwarten von Budapest ohnehin keine allzu intensiven Bemühungen, da das Land die Vorschläge der EU-Kommission bislang strikt abgelehnt.

Deutschland enthält sich weiterhin

Als Kritiker der Kommissionspläne gelten zudem Polen, Österreich, Rumänien, Bulgarien, Luxemburg, Kroatien, Slowenien sowie die Slowakei. Die Bundesregierung will sich bekanntlich derzeit in dieser Frage enthalten. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir ist bisher nicht als Befürworter von NZT in Erscheinung getreten. Derweil wirbt die FDP intensiv für den Einsatz neuer Züchtungstechniken.

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