Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt ein früheres Urteils des OVG Lüneburg, wonach Niedersachsen und NRW mehr gegen die Nitratbelastung des Grundwassers an der Ems tun müssen. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Es handelte sich um die erste Klage gegen ein Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland.
Die Richter lehnten die Revision der beiden Bundesländer mit der Begründung ab, dass in der EU ein Verschlechterungsverbot für Gewässer besteht. Niedersachsen und NRW hätten bisher nicht berücksichtigt, dass die Nitratmengen an zwei der 40 Grundwassermessstellen entlang der Ems weiter angestiegen seien. Hier hätten Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Landwirtschaft soll schuld sein
In der Tagesschau am Donnerstagabend war der Schuldige für hohen Nitratwerte schnell ausgemacht. So sei die intensive Tierhaltung und das starke Düngen mit Gülle in der Region für die Grundwasserbelastung verantwortlich. Dadurch werde der EU-Grenzwert von 50 mg Nitrat pro Liter an einigen Stellen überschritten.
Zwar wurde in Niedersachsen zuletzt ein Rückgang der Nitratwerte im Sickerwasser gemessen. Die Deutsche Umwelthilfe sah darin aber kein ausreichendes Zeichen für eine langfristige Verbesserung.
Landwirt befürchtet Aufgabewelle
Willem Berlin und Sohn Heiko bauen auf ihrem Acker in Emsnähe Gras für ihre Milchkühe an. Und damit das gut wächst, werden die Felder regelmäßig vorschriftsmäßig gedüngt. Sollte es aber bald noch strengere Auflagen geben, könnten viele Höfe einpacken, sagte er in der Tagesschau.
„Dann können wir unsere Pflanzen, also auch unsere Grasnarbe nicht mehr optimal düngen. Und dann wird es Einbußen im Ertrag geben. Und wenn das so weit kommt, dann können wir unsere Betriebe in der Form auch nicht mehr aufrecht erhalten.
Bauernverband erwartet keine negativen Konsequenzen
Das Leipziger Urteil könnte auch Auswirkungen auf Landwirte anderswo haben. Denn die Umwelthilfe prüft bereits, noch weitere Bundesländer zu verklagen.
Das Landvolk Niedersachsen geht davon allerdings nicht aus. Die Entscheidung dürfte keine unmittelbaren Konsequenzen für die Landwirtschaft haben, hieß es aus Hannover. Das Bundesverwaltungsgericht habe lediglich Grundsatzfragen geklärt. Das bestehende Maßnahmenprogramm sei ausreichend, um die Einhaltung des Nitrat-Grenzwertes flächendeckend erreichen zu können. Dem Bauernverband zufolge dauert es nämlich Jahre, bis eine Veränderung messbar wird.
Kritiker feiern "bahnbrechendes Urteil"
Anders der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft: Er spricht von einer „Grundsatzentscheidung für den Grundwasserschutz“. Auch die klagende DUH feiert ein "bahnbrechendes Urteil für Gewässerschutz".
"Wir haben die Nitratgrenzwerte für das Grund- und Trinkwasser ja schon seit 30 Jahren. Und zum ersten Mal müssen sich jetzt Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ein Recht und Gesetz halten und entsprechende Maßnahmen einleiten", sagt DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. "Das bedeutet für die Landwirte, dass sie eben gesetzeskonform düngen müssen. Die meisten Landwirte tun das ja, aber es gibt eben auch immer schwarze Schafe."
Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Entscheidung und fordert, die Nitrateinträge im Grundwasser weiter zu senken. Und Martin Weyand, Geschäftsführer der Energie und Wasserwirtschaft argumentiert: "Das bedeutet wiederum, dass wir keine teuren technischen Aufbereitungsmaßnahmen umsetzen müssen, die zu erheblichen Preissteigerungen führen könnten für die Bevölkerung."
---
Leserstimmen
"Zwei von 40 Messstellen weisen erhöhte Werte aus demnach ist es bei 38 Messstellen ok. Es wird einfach die die Landwirtschaft als Schuldige für die Erhöhung "ausgemacht". Eigentlich hätte ermittelt werden müssen was ist bei den 2 Messstellen anders als bei den anderen 38 Messstellen." (Wilfried Maser)
"Schon mal drüber nach gedacht das ein Teil des Abwassers ohne Klärwerk in die Gewässer gelangt?" (Heiko Dierks)
"Die Leidtragenden dürften die Landwirte dort sein." Falsch! Auch Landwirte müssen sich bei der Düngung an geltendes Recht halten. Rechtsbrecher müssen zu Recht die Konsequenzen tragen und künftig rechtskonform düngen. Ein Betriebsmodell, das auf rechtswidriger Düngung beruht, hat in unserem Rechtsstaat keine Zukunft. Düngung nach guter landwirtschaftlicher Dünung versorgt die Pflanzen mit Nährstoffen, nicht das Grundwasser. Außerdem ist Nitrat giftig." (Günter Schanné)
--> "Ja, Herr Schanne´, leider sind aber die komunalen Klärwerken von der JGS Regelung ausgelassen worden. Bestes Beispiel Elbe, vor Hamburg ist sie in Ordnung sobald Hamburg passiert wurde, explodieren die Werte. Darüber schon mal nachgedacht?" (Egge Mansholt)