In Zusammenarbeit mit proPlant und der Landwirtschaftskammer NRW.
Aktuelle Situation
Nach der Wochenmitte steigen die Temperaturen verbreitet auf Werte um oder regional über 15 °C. Dazu tagsüber oft Sonnenschein. Das freundliche und frühlingshaft milde Wetter soll auch am Wochenende andauern, wobei die Temperaturen sogar noch etwas ansteigen können. Nachts gibt es dann nur noch vereinzelt Frost.
Raps: Schädlingsauftreten in dieser Woche unbedingt kontrollieren
Mit den Temperaturen steigt in dieser Woche wieder das Risiko für Schädlingsaktivitäten im Raps. Bereits zugeflogene Rüssler haben schon die Eiablagereife erreicht.
Nach den spätwinterlichen Tagen in der letzten Woche muss in dieser Woche bei zweistelligen Temperaturen und Sonne (wieder) mit Schädlingsaktivitäten im Raps gerechnet werden.
Ab Dienstag/Mittwoch dieser Woche ist in vielen Regionen Deutschlands mehrtägig mit Neuzuflug der Stängelrüssler zu rechnen (siehe proPlant-Karte “Bedingungen Neuzuflug”). In kühleren Lagen (z. B. Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, einige Regionen von Sachsen) ist ab Mittwoch/Donnerstag Erstzuflug wahrscheinlich. Aber: Nur eigene Gelbschalen geben Sicherheit! Kontrollieren Sie diese in den kommenden Tagen regelmäßig.
Die Bekämpfungsrichtwerte für die Rüssler liegen mit Gitter auf den Schalen bei 5 Tieren für den Großen Rapsstängelrüssler und bei 15 Tieren für den Gefleckten Kohltriebrüssler in 3 Tagen. Für Standorte ohne oder mit wenig Zuflug ist die Aktivität der Käfer zunächst weiter über die Gelbfangschalen zu beobachten.
Eiablagen gilt es zu verhindern
Die milden Temperaturen in den nächsten Tagen werden bei Sonnenschein die Eiablage der Rüsselkäfer fördern. Im Detail heißt das:
Große Rapsstängelrüssler, die um den 22. Februar zuflogen, sind jetzt bereit zur Eiablage und finden dafür in dieser Woche gute Witterungsbedingungen vor (siehe proPlant-karte "Eiablage-Bedingungen"). Neuzuflug in dieser Woche kann innerhalb von zwei bis drei Tagen mit dem Eierlegen starten.
Gefleckte Kohltriebrüssler, die am vorletzten Wochenende erstmals zuflogen, erreichen im Laufe dieser Woche die "Eireife" und beginnen mit der Ablage der Eier. Anfang dieser Woche neu zufliegende Kohltriebrüssler werden im wärmeren Westen und Südwesten Deutschlands bei anhaltend frühlingshaften Bedingungen schon am Wochenende mit der Eiablage beginnen. Kohltriebrüssler von der zweiten Wochenhälfte schaffen das noch nicht.
Was ist zu tun?
Bei kritischen Fangzahlen in den Gelbschalen beim Großen Rapsstängelrüssler und/oder Gefleckten Kohltriebrüssler zwischen 21. und 25. Februar und noch nicht durchgeführter Insektizidmaßnahme sollten Sie umgehend behandeln. Nur so ist eine stärkere Eiablage zu verhindern. Der Neuzuflug von dieser Woche wird miterfasst.
Gleiches gilt, wenn die Schwelle in dieser Woche erstmals überschritten wird. Beim Rapsstängelrüssler muss dann umgehend behandelt werden, um ihn an der Eiablage zu hindern. Beim Kohltriebrüssler sollten Sie insbesondere bei intensivem Zuflug, bei schwachem Rapsbestand und bei kritischem Erdflohbefall (auffällig viele befallene Blattstiele mit Aufplatzungen, Verfärbungen) behandeln.
Noch kleinere Erdflohlarven werden mit dieser Maßnahme miterfasst. Nichts mehr auszurichten ist gegen Befall mit Larven des Schwarzen Kohltriebrüsslers. Außerdem sieht es aktuell für nächste Woche nach einem Wetterumschwung hin zu unbeständiger und kühler aus.
Solange sich noch nicht vermehrt Glanzkäfer im Raps aufhalten, sind die Pyrethroide des Typs II (z. B. Karate Zeon) zu bevorzugen (siehe auch Mittelübersicht unten).
Behandlungen von letzter Woche erfassen durch die anhaltende Dauerwirkung Neuzuflug in diesen Tagen. Dann besteht in dieser Woche kein weiterer Handlungsbedarf gegen die Rüssler.
Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.
Getreide: Letzte Gräser jetzt ausschalten
In früh gesäten Beständen sollten die Nachbehandlungen bald abgeschlossen sein. Bei Novembersaaten ist das Auftreten der Unkräuter zumeist noch gering.
Für die unten genannten, in erster Linie blattaktiven Produkte, müssen die Ungräser zwei Blätter gebildet haben.
In Wintergerste steht zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz Axial 50 zur Verfügung. Das Mittel sollte baldmöglichst appliziert werden.
In Winterweizen und Wintertriticale kann man Ackerfuchsschwanz z. B. mit Atlantis Flex + FHS bekämpfen (330 g + 1 l/ha). Auf drainierten Flächen ist ein Einsatz allerdings erst ab dem 16.3.2024 möglich. Gleiches gilt für Niantic + FHS (500 g/ha + 1l/ha), welches nur im Winterweizen zugelassen ist. Altivate 6 WG kann auch auf drainierten Flächen ab sofort genutzt werden. Altivate 6 WG + FHS (Oliwar) ist für den Einsatz im Weizen mit 250 g + 1 l/ha zugelassen.
Bei allen drei Produkten lässt sich die Wirkung durch Zugabe von 30 l/ha AHL, 10 kg/ha SSA oder 1 l/ha Dash, deutlich verbessern. Halten Sie die Mischungsreihenfolge Produkt, FHS, AHL/SSA/Dash-Zusatz ein.
Wichtig ist der richtige Anwendungszeitraum: Behandeln Sie in eine beginnende Hochdruckwetterlage (weiche Wachsschicht – hohe Einstrahlung). Die Wirkungsgrade fallen deutlich ab, wenn es umgekehrt läuft, also erst am Ende einer Schönwetterphase behandelt wird (harte Wachsschicht – geringe Einstrahlung). Sind die Bedingungen nicht eindeutig, sollte es nach der Behandlung noch für 4 bis 5 Tage wüchsig bleiben (Temperaturen > 8°C).
Starthilfe fürs Getreide
Auf Mangelstandorten sollte baldmöglichst eine Blattdüngung mit Mangan und anderen Mikronährstoffen durchgeführt werden. Neben Wintergerste reagiert auf leichten, humosen oder auch tonigen Standorten, auch das Schwergetreide positiv auf eine entsprechende Düngung. Selten sind diese Maßnahmen auf besseren Lehm- und Lössstandorten erforderlich. Um die Pflanzen auch mit Zink und Kupfer zu versorgen haben sich u.a. Kombinationen aus 1,5 l/ha Lebosol Mangannitrat + 1 l/ha Lebosol NitroMix bewährt. Die Zumischung von 30 l/ha AHL rundet die Sache ab.
Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.
Ackerbohnen: Günstige Bedingungen zur Unkrautkontrolle nutzen
Die ersten Ackerbohnen wurden bereits gesät. Die Bekämpfung der Unkräuter ist in Bohnen chemisch nur im Vorauflauf möglich.
Es sollten die jetzt günstigen Bedingungen wie abgesetztes, feinkrümeliges und feuchtes Saatbett genutzt werden, um das volle Leistungspotential der Herbizide auszunutzen. Kommen Herbizidwirkstoffe in den Wurzelbereich der Kultur, führt dieses unweigerlich zu Schäden. Ein Walzen nach der Saat führt zu einer Rückfestigung des Bodens und ggf. offene Saatreihen werden mit Erde wieder zugedrückt. Eine gute Dauerwirkung gegen Unkräuter wird nur bei Anwendung robuster Aufwandmengen pro ha erreicht.
Ist Raps in der Fruchtfolge so ist das gegen sehr viele Unkräuter wirkende Bandur mit einer Aufwandmenge von 4,0 l/ha das Mittel der Wahl. Während Nachtschatten nicht immer ausreichend bekämpft wird, reicht die Wirkung gegen Gräser in den meisten Fällen aus. Werden zu 3,0 l/ha Bandur 2,0 l/ha Stomp Aqua gemischt, kann diese Wirkungslücke geschlossen werden.
Ist der Unkrautdruck nicht zu hoch, kann die Standardmischung 3,0 l/ha Boxer und 2,0 l/ha Stomp Aqua gefahren werden. Der Raps wird jedoch nicht dezimiert. Das Herbizid Spectrum Plus mit einer Aufwandmenge von 4,0 l/ha hat bei der Bekämpfung der Hundspetersilie die Nase vorn. Sind Knöteriche ein Problem, so ist eine Zugabe von 0,25 l/ha Centium CS zu z. B. 3,0 l/ha Bandur (Raps) oder 3,0 l/ha Spectrum Plus angeraten. In den meisten Fällen ist die Applikation der Herbizide problemlos bis sieben Tage vor dem Auflaufen möglich. Trotzdem sollten aber die jetzt günstigen Bedingungen genutzt werden.
Achtung: Drainauflage vom Bandur beachten! Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln müssen alle Auflagen und Anwendungsbestimmungen, die in der Gebrauchsanweisung stehen eingehalten werden.
Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.
Einwanderung der Feldmäuse jetzt sichtbar
Bereits vor Winter zeichnete sich in Thüringen insbesondere auf den Rapsflächen die Besiedlung durch Feldmäuse ab. Regional wird jetzt starker Befall gemeldet.
War die Aktivität der Schadnager zuvor zumeist auf Feldränder, Wege und angrenzende Grünlandflächen beschränkt, so ist die Einwanderung der Feldmäuse jetzt auch durch die auffälligen Fraßnester in den Winterkulturen sichtbar. Dichteermittlungen im Ackerfutter bzw. Grünland im Herbst zeigten in einigen Fällen stark erhöhte Befallswerte, weit über dem Bekämpfungsrichtwert. Die Befallssitiuation ist von Region zu Region schlagweise sehr unterschiedlich.
Um einen Überblick zur Befallssituation im eigenen Betrieb zu erhalten, sind prädestinierte Flächen mittels Lochtretmethode zu kontrollieren. Dafür sind auf der Fläche 250 m² abzustecken, alle Feldmauslöcher zuzutreten und nach 24 Stunden die Anzahl der wiedergeöffneten Löcher auszuzählen. Ergibt die Auszählung 5 bis 8 wieder geöffnete Löcher, dann empfiehlt sich eine zeitnahe Bekämpfung mit einem Zinkphosphid-haltigen Köder.
Bekämpfungsmaßnahmen dürfen nur unter Berücksichtigung der Anwendungsbestimmungen zum Artenschutz NT802-1, NT803-2, NT820-1/-2/-3 erfolgen. Nähere Informationen können hier abgerufen werden. Ab dem 1. März ist in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten des Feldhamsters kein Rodentizdeinsatz mehr erlaubt. Das Ausbringen von Feldmausködern ist nur mit der Legeflinte und mit der Köderlegemaschine (NT664-1) gestattet. Mit der Legeflinte sind die Köder gezielt in die Löcher abzulegen und die Löcher nicht (wie oftmals kommuniziert) zuzutreten bzw. zu verschließen.
Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.
Kartoffel: Diese Änderungen in Sachen Pflanzenschutz gibt es
Verändert Anwendungsbedingungen und ausgelaufene Zulassungen sowie Notfallzulassungen verändern den Pflanzenschutz von Jahr zu Jahr. Wir haben zusammengefasst, was es Neues bei der Kartoffel gibt.
Notfallzulassungen 2025:
SoilGuard 0.5GR: Das Produkt mit dem Wirkstoff Tefluthrin hat erneut eine Notfallzulassung zur Bekämpfung von Drahtwürmern/Schnellkäfern im Bereich der Kartoffel bekommen. Sie wurde vom 01.03.2025 - 28.06.2025 für 120 Tage erteilt und auf 90.000 kg bzw. 6.000 ha begrenzt.
ATTRACAP: Das Produkt mit dem Wirkstoff Metarhizium brunneum Stamm Cb15-III hat eine Notfallzulassung zur Bekämpfung von Drahtwürmern/Schnellkäfern u.a. im Bereich der Kartoffel erhalten. Die Zulassung wird für die Zeit vom 17. Februar 2025 bis zum 15. Juni 2025 für 120 Tage erteilt. Die zugelassene Menge wird auf 105.000 kg, ausreichend für ca. 3.500 ha, begrenzt.
Weitere relevante Veränderungen im Pflanzenschutz:
Dimethomorph: Für Mittel mit diesem Wirkstoff gilt eine verkürzte Abverkaufs- und Aufbrauchfrist jeweils bis zum 20.05.2025. Danach dürfen die Mittel nicht mehr eingesetzt werden. Im Kartoffelanbau enthalten folgende Fungizide gegen Krautfäule den Wirkstoff Dimethomorph: Banjo forte, Orvego und Presidium.
ORTIVA: Die neue Zulassung beinhaltet in der Furchenanwendung nur noch eine maximale Aufwandmenge von 2 l/ha. Im Gegenzug sind einige Auflagen weggefallen bzw. geändert worden. So darf das Produkt nun auch auf drainierten Flächen eingesetzt werden, allerdings nicht zwischen dem 1.11. und dem 15.3. Andere Beizprodukte mit dem Wirkstoff Azoxystrobin sind von den Änderungen nur zum Teil betroffen.
Movento OD 150: Das BVL hat zum 30. April 2024 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Spirotetramat widerrufen. Es gilt eine Aufbrauchfrist bis zum 30.10.2025.
Teppeki / AFINTO: Teppeki und AFINTO dürfen in Konsum- und Pflanzkartoffeln nur von BBCH 10 - 15 eingesetzt werden (von 1. Blätter spreizen sich ab bis 5. Blatt (> 4 cm) am Haupt-spross entfaltet).
Carial Flex: Die neue Zulassung lässt nur noch 3 Anwendungen zu statt wie bisher 6 pro Saison.