Der Antrag läuft wie in den vergangenen Jahren, allerdings gibt es einen Punkt, den Landwirte wissen sollten: Wer die Agrardieselrückvergütung von 0,2148 €/l für das Kalenderjahr 2023 beantragen will, kommt um das digitale Verfahren nicht mehr herum. Der gute alte Papierantrag ist nun endgültig abgeschafft, so ein Sprecher der Generalzolldirektion in Bonn. Was aber bleibt, ist der Abgabetermin: Am 30.September muss der Agrardieselantrag beim Hauptzollamt sein, so die derzeitige Rechtslage. Da das Verfahren bei ersten Mal etwas Zeit in Anspruch nimmt, ist ratsam, nicht erst auf den letzten Drücker loszulegen.
Zwei Schritte zum Agrardiesel-Antrag
Das neue Onlineverfahren besteht aus zwei Teilen:
Beim Abgeben des Antrags müssen Sie sich durch ein Elsterzertifikat „ausweisen“. Deshalb ist der erste Schritt, eine Zertifikatsdatei auf der Elsterseite zu beantragen.
Sobald das Elsterzertifikat da ist, loggen Sie sich damit beim Bürgerportal des Zolls ein und füllen dort den Antrag aus.
Spezielles Elsterzertifikat beantragen - planen Sie hier Zeit ein!
Viele Landwirte kennen ELSTER bereits von Steuererklärungen oder der Umsatzsteuervoranmeldung. Es handelt sich um eine Internetseite der Finanzverwaltung, auf der Sie sich ohne Programminstallation einwählen können. Sie benötigen lediglich einen Rechner mit Internetzugang. Unter der Internetadresse www.elster.de müssen Sie sich ein Konto erstellen. Dabei geht es darum, dass die Internetseite auf Ihrem Rechner einen Softwareschnipsel ablegt, die sogenannte „Zertifikatsdatei“. An dieser Datei erkennt Elster daran künftig ihren Rechner. Zwei Dinge dazu:
Für den Agrardieselantrag benötigen Sie immer ein neues Zertifikat für Organisationen! Ein evtl. schon vorhandenes privates Zertifikat für die Steuererklärung ist nicht ausreichend.
Es dauert ca. 10 Tage, bis man das Zertifikat herunterladen und auf dem eigenen PC speichern kann.
1. Das richtige Elsterzertifikat
Um bei Elster das richtige Zertifikat zu bekommen, bitte erst auf „Benutzerkonto erstellen“ und dann auf „Zertifikat für Organisationen“. Wählen Sie die Identifizierung per Steuernummer aus. Nach der Anmeldung mit dem Finanzamt bekannten Namen und Adresse schickt Elster eine Aktivierungs-ID per E-Mail mit einem Link. Diese Mail bitte gut aufheben. Danach ist erst einmal warten angesagt: Denn das Finanzamt schickt den zweiten nötigen Teil – den Aktivierungscode - per Post. Kommt der Brief an, können Sie den Link in der Aktivierungs-Email anklicken und die ID und Aktivierungs-Code eingeben. Achtung: Wenn Sie die Daten dreimal falsch eingeben, werden die Aktivierungsdaten gesperrt und Sie müssen die Registrierung erneut beginnen. Auch sollten Sie nicht zulange warten, bis Sie die Aktivierungs-ID anwenden, denn sie läuft nach einiger Zeit ab.
Anschließend ist noch ein Passwort festzulegen und dann kann die Zertifikatdatei heruntergeladen werden. Wichtig ist, sich zu merken, wo man die Datei abspeichert!
2. Antrag beim Zoll
Erst, wenn Sie das Elster-Zertifikat haben, können Sie sich beim Zoll ein Konto anlegen https://www.zoll-portal.de.
Bereits am Anfang ganz wichtig: Wählen Sie hier das „Geschäftskundenkonto“, denn Landwirte zählen für den Agrardieselantrag zu den Geschäftskunden. Als Login-Option klicken Sie das Elsterzertifikat an. Danach folgen noch Adressdaten und eine Verfizierung der E-Mail-Adresse.
Danach können Sie den eigentlichen Antrag ausfüllen. Hier dürften geübte Landwirte kaum Probleme haben: Die Abfrage der Internetseite ähnelt stark dem bisherigen Aufbau. Tröstlich ist, dass die aufwendige Registrierung nur einmal fällig ist. Zukünftig könnte es zudem sein, dass das Elsterzertifikat für Organisationen auch für andere Zwecke erforderlich ist.
Übrigens: Wer es sich nicht zutraut, selbst ein Elsterzertifikat zu beantragen, kann auch Dienstleister wie Steuerberater, Landwirtschaftskammern oder die Bauernverbände vor Ort mit dem Agrardieselantrag beauftragen.