Ob ein Altenteiler gebaut werden darf, entscheiden die Bauordnungsbehörden. Was sie bei einem bevorstehenden Übergang in den Nebenerwerb dazu wissen sollten, erklärt unsere Expertin.
Wir haben eine positive Bauvoranfrage für einen Altenteiler, haben das Haus aber noch nicht gebaut. Bisher führen wir den Betrieb im Vollerwerb. Ich überlege nun, den Betrieb an meinen Sohn zu verpachten, um die Rente zu beziehen. Dieser würde den Hof im Nebenerwerb führen. Sollten wir mit der Umstellung zum Nebenerwerb besser bis zur endgültigen Baugenehmigung für den Altenteiler warten?
Antwort:
Warten Sie mit der Umstellung zum Nebenerwerb. Sie sollten den Status Vollerwerb am besten sogar so lange behalten, bis Sie den Altenteiler gebaut haben und die Bauabnahme statt fand. Dies dürfte bei der Bauordnungsbehörde deutlich weniger Fragen auslösen, als wenn der Übergang zu einem Nebenerwerbsbetrieb schon stattgefunden hat.
Bei Nebenerwerbsbetrieben wird z.B. genau geprüft, ob das Einkommen aus der Landwirtschaft mindestens die Hälfte des Gesamteinkommens beträgt.
Unsere Expertin:
RA Sonja Friedemann, WLV, Münster
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Wir haben eine positive Bauvoranfrage für einen Altenteiler, haben das Haus aber noch nicht gebaut. Bisher führen wir den Betrieb im Vollerwerb. Ich überlege nun, den Betrieb an meinen Sohn zu verpachten, um die Rente zu beziehen. Dieser würde den Hof im Nebenerwerb führen. Sollten wir mit der Umstellung zum Nebenerwerb besser bis zur endgültigen Baugenehmigung für den Altenteiler warten?
Antwort:
Warten Sie mit der Umstellung zum Nebenerwerb. Sie sollten den Status Vollerwerb am besten sogar so lange behalten, bis Sie den Altenteiler gebaut haben und die Bauabnahme statt fand. Dies dürfte bei der Bauordnungsbehörde deutlich weniger Fragen auslösen, als wenn der Übergang zu einem Nebenerwerbsbetrieb schon stattgefunden hat.
Bei Nebenerwerbsbetrieben wird z.B. genau geprüft, ob das Einkommen aus der Landwirtschaft mindestens die Hälfte des Gesamteinkommens beträgt.