Frage:
Kann ich gegen die Bundesregierung Klage erheben, weil diese das Ende der Dieselrückvergütung plant? Ist das als Einzelbetrieb überhaupt möglich? Mit welche Kosten müsste ich rechnen?
Antwort:
Die Streichung der Agrardieselentlastung, d.h. die Abschaffung des § 57 Energiesteuergesetz ist noch nicht beschlossen und noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Deshalb besteht momentan auch noch kein Recht auf Rechtsschutz. Sobald die Streichung der Agrardieselentlastung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist, haben Sie zwei rechtliche Möglichkeiten um zu klären, ob die Streichung rechtens ist oder nicht.
Klage beim Finanzgericht einreichen
Die erste Möglichkeit ist der klassische Rechtsweg. Zunächst gewährt der Staat die Förderung nicht mehr. Gehen wir davon aus, dass die Regierung die Rückvergütung ab dem Jahre 2026 streicht. Die schriftliche Bestätigung der Nichtförderung erhalten Sie als Betriebsinhaber mit dem Einkommensteuerbescheid bzw. mit der Bestätigung der Gewinn- und Verlustrechnung des Betriebes seitens des Finanzamts, beispielsweise im Jahre 2027 für das Jahr 2026.
Gegen Ihren Einkommensteuerbescheid bzw. Bestätigungsbescheid können Sie dann als Betriebsinhaber Widerspruch einlegen und später beim Finanzgericht die entsprechende Klage einreichen. Das Finanzamt wird die dann geltende Gesetzeslage anwenden, das heißt, dass Sie als Betriebsinhaber die Rechtssache bis zum Bundesfinanzhof verfolgen müssen. Erst im Anschluss hieran können Sie als Betriebsinhaber das Bundesverfassungsgericht anrufen. Das Verfahren dauert Jahre.
Verfassungsbeschwerde einreichen
Die zweite Möglichkeit ist, dass Sie Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen – und zwar bereits im ersten Jahr der erstmaligen Nichtgewährung der Förderung. Vortragen und darlegen müssten Sie dann, weshalb das Gesetz (d.h. die Nichtförderung) Sie als Betriebsinhaber – schon jetzt erkennbar – in unzumutbarer Weise in Ihrer betrieblichen Existenz beeinträchtigt. Sie müssten erklären, weshalb Ihr Betrieb ab dem Jahre z.B. 2026 nicht mehr existieren könnte, wenn und weil Sie die bisherige Förderung der Agrardieselrückvergütung von z.B. 600 bzw. 1.000 € nicht mehr erhalten.
Rein praktisch können Sie als Betriebsinhaber die Klage nicht ohne Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts und nicht ohne Hilfe Ihres Steuerberaters erklären. Generell stehen Sie zudem vor dem Begründungsproblem, dass Sie darlegen müssen, dass und weshalb Sie keine anderweitige Lösung wie Kraftstoffreduzierung (Stichwort Elektrofahrzeuge) nutzen können.
Zudem gibt es den juristischen Grundsatz: „Geld hat man zu haben!“ Sie müssen daher aufzeigen können, weshalb Sie bei einer Einkommensminderung in Höhe der zuvor gewährten Agrardieselförderung in Ihrer betrieblichen und damit persönlichen finanziellen Existenz bedroht sind.
Die Erfolgsaussichten sind sicherlich äußerst gering. Denn wer überlebt nicht mehr, wenn er ein um z.B. 600 € gemindertes Einkommen erzielt? Diese Frage müssten Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater und Ihrem Rechtsanwalt beantworten können.
Welche Kosten fallen bei einem Gerichtsverfahren an?
Das Gerichtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist kostenfrei. Aber die Anwaltskosten hierfür müssen Sie als Betriebsinhaber selbst aufbringen. Die Anwaltskosten dürften die Einkommensdifferenz von hier z.B. 600 € übersteigen, so dass sich noch die Frage stellt: Wie kann der Betriebsinhaber dem Rechtsanwalt z.B. 1.000 € zahlen, wenn er vor dem Gericht erklärt, dass er bei Zahlung/Kosten von bereits 600 € in seiner Existenz unzumutbar beeinträchtigt sei?
Fazit: Die (etwaige) Streichung der Agrardieselförderung ist Ausdruck der Politik. Diese ist, weil es hier um einen „Kleingeldbetrag“ geht, zu ertragen. Freilich „macht auch Kleinvieh Mist“. Doch dann müssten Sie als Betriebsinhaber mehrere Gesetze, die Sie stören, als Gesamtpaket angreifen. Dann ginge es nicht um die Agrardieselförderung allein, sondern um mehrere Gesetze/Änderungen gleichzeitig.
Unser Experte: Dirk Wüstenberg, Rechtsanwalt, Kanzlei Wüstenberg, Offenbach am Main, Hessen, www.kanzlei-wüstenberg.de
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