Die Abgabefrist für die „Grundsteuererklärung“ hat die Regierung zwar bis Ende Januar 2023 verlängert. Dennoch haben bereits einige Landwirte ihre Erklärungen beim Finanzamt eingereicht und die ersten erhalten ihre Feststellungsbescheide per Post. Prüfen Sie diese sorgfältig und achten darauf, ob Sie die Wohnfläche richtig angegeben haben. Darauf weist der Informationsdienst steuern agrar hin. Haben Sie zu viel Fläche angeben, zahlen Sie womöglich zu viel Grundsteuer.
Im Zweifel Einspruch einlegen
Tipp: Sogenannte „Zubehörräume“ wie z. B. Keller, Abstellräume, Waschküche, Trocken- oder Heizungsräume u. ä., sowie Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Haben Sie diese Räume dennoch angegeben und wurden sie bereits im Bescheid berücksichtigt, legen Sie Einspruch ein und beantragen eine Richtigstellung. Achtung: Ihr Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides beim Finanzamt sein. Wenn Sie diesen per Post verschicken, gilt er spätestens drei Tage nach dem Datum des Poststempels als bekannt gegeben.
Darum müssen 36 Mio. Grundstücke und Immobilien neu bewertet werden
Am 1.1.2025 ist es soweit. Dann ist die bisherige Grundsteuer Geschichte und wird durch ein neues Berechnungsverfahren ersetzt. Vorher müssen die Finanzämter allerdings rund 36 Mio. Grundstücke bzw. Immobilien neu bewerten und verlangen dazu in diesem Jahr eine Art zweite Steuererklärung von Ihnen, auch Feststellungserklärung genannt.
Die dafür notwendigen Daten müssen Sie bis Ende Januar über das Steuerportal Elster einreichen. Der Postweg ist ausgeschlossen.Auslöser für das große Datensammeln ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2018. Weil die alten Bundesländer die für die Grundsteuerberechnung wichtigen Einheitswerte aus 1964 nicht angepasst hatten und die für die neuen Ländern aus dem Jahr 1935 stammen, erklärten die Richter diese für verfassungswidrig. Schließlich seien die Grundstückswerte zwischenzeitlich deutlich gestiegen.
Der Bund hat daher 2019 ein neues Verfahren präsentiert, dass die meisten Bundesländer akzeptiert haben. Einige Landesregierungen nutzen allerdings eine Länderöffnungsklausel und weichen leicht von dem Bundesmodell ab.