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topplus Baugesetzbuch novelliert

Bund erleichtert Bau von Altenteilerwohnungen und Umnutzung von Altgebäuden

Landwirte und Hofbesitzer haben nun mehr Zeit für die Umnutzung von Ställen und Scheunen. Auch für das Altenteil und die Zahl der Eigenbedarfs-Wohnungen auf dem Hof gibt es künftig mehr Spielraum.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mit dem Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung auch eine Änderung des Baugesetzbuches beschlossen. Darin enthalten sind Änderungen zugunsten landwirtschaftlicher Betriebe.

Entscheidungsfrist verlängert

Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) wird unter anderem die Umnutzungsfrist für ehemals landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich von sieben auf zehn Jahre verlängert. In der Praxis hat sich laut BMEL gezeigt, dass solche Gebäude wegen des kurzen Fristablaufs nicht umgenutzt werden können, obwohl ihr Zustand mit verhältnismäßig geringem Aufwand eine Folgenutzung erlauben würde. Daher sollen die Landwirte künftig mehr Zeit für ihre Planungen haben, was sie aus ehemaligen Ställen oder Scheunen machen wollen.

Das Agrarressort weist darauf hin, dass hiervon auch noch aktive landwirtschaftliche Betriebe Gebrauch machen können, die etwa aufgrund einer Umstellung der Produktionsrichtung oder der Betriebsstruktur über nicht mehr genutzte Gebäude verfügen, die ursprünglich aufgrund der landwirtschaftlichen Privilegierung im Außenbereich errichtet worden sind. Das soll auch dem Strukturwandel in der Landwirtschaft Rechnung tragen.

Vier eigene Wohnungen auf dem Hof möglich

Außerdem wird die Begünstigung der Erweiterung von Wohngebäuden auf landwirtschaftlichen Betrieben gestärkt. Damit soll den Wohnbedürfnissen verschiedener Generationen eines landwirtschaftlichen Betriebs Rechnung getragen werden. Dazu soll neben Erweiterungen von Wohngebäuden im Außenbereich auch die Errichtung eines selbstständigen Wohngebäudes als Anbau ermöglicht werden. Zudem wird in beiden Fällen die Zahl der möglichen Wohnungen auf vier erhöht. Voraussetzung ist, dass diese durch die bisherigen Eigentümer und ihre Familie genutzt werden.

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