Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau begonnen. Damit erhalten die Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte die EU-Kommission mehrfach aufgefordert, EU-Hilfen infolge von Frostschäden auch für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe zugänglich zu machen.
Özdemir: Engagierter Einsatz für Frosthilfen
„Endlich kommt die Frosthilfe auch bei unseren Betrieben an. Dafür habe ich mich in Brüssel vehement eingesetzt“, sagte Özdemir. Mit den Frosthilfen könnten nun auch die deutschen Obst- und Weinerzeugerinnen und -erzeuger ihre Schäden mindern.
Kriterien für Frosthilfen genau festgelegt
Die Anträge konnten bis zum 8. Januar 2025 bei den zuständigen Landesstellen gestellt werden. Beihilfeberechtigt sind Betriebe, die durch den Frosteinbruch substantiell betroffen wurden, das heißt die einen Ertragseinbruch von mehr als 30 % erlitten haben, und bei denen ein Mindestschaden von 7.500 € vorliegt.
Nach Eingang aller Anträge wurde der betriebsindividuelle Entschädigungssatz festgelegt. Der Entschädigungssatzes beträgt rund 37 % des entstandenen Schadens je Betrieb, teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) mit. Die Länder werden die Hilfen bis zum 30. April 2025 auszahlen.
Kombination von EU- und Landeshilfen möglich
Eine Kumulation von Landeshilfen mit den EU-Mitteln ist grundsätzlich möglich. Dabei sind die beihilferechtlichen Höchstfördergrenzen nach EU-Recht zu beachten, zudem ist eine Überkompensation der Schäden auszuschließen, heißt es beim BMEL dazu.
126 Millionen € Schäden durch Spätfröste
Besonders in Ost- und Süddeutschland hatten Spätfröste im April 2024 im Obst- und Weinbau erhebliche Schäden verursacht. Insgesamt summieren sich die beihilfefähigen Schäden nach Berechnungen der betroffenen Bundesländer auf rund 126 Millionen €. Je nach Kultur und Standort betragen die Ertragsausfälle im Obstanbau zwischen 20 bis 100 % – insbesondere im Kernobst (Äpfel/Birnen), im Steinobst (Süß- und Sauerkirschen, Pflaumen/Zwetschgen) sowie beim Beerenobst. Die Schäden im Weinanbau liegen im Bereich von 30 bis 100 %.