Die Bundesregierung hat eine Verlängerung der Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme um drei Monate bis Ende März 2024 beschlossen. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch eine entsprechende Formulierungshilfe für Änderungen am sogenannten Wachstumschancengesetz. In diese wurde nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP die Verlängerung der Energiepreisbremsen aufgenommen.
Preise für Strom, Gas und Fernwärme gedeckelt
Die Preise bleiben demnach bis zum 31. März für einen Grundverbrauch gedeckelt, der Staat zahlt die Differenz. Für Gas liegt die Preisbremse bei 12 Cent pro Kilowattstunde für Privathaushalte, bei Fernwärme bei 9,5 Cent und bei Strom bei 40 Cent.
Die Preisbremsen wären Ende Dezember 2023 ausgelaufen. In dem entsprechenden Gesetz war bereits eine Verlängerung bis Ende April 2024 angelegt. Sie soll jetzt aber nur bis Ende März gelten und fällt damit einen Monat kürzer aus als möglich.
Die Energiepreisbremsen haben den Staat bislang offenbar rund 32 Mrd. € gekostet. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters aus dem FDP-geführten Bundesfinanzministerium. Die Bundesregierung hatte beim Beschluss der Energiepreisbremsen im vergangenen Jahr mehr als 91 Mrd. € dafür eingeplant.
Die Ampelkoalition hatte zuletzt darüber gestritten, ob sich Deutschland eine Verlängerung der Energiepreisbremsen weiter leisten kann. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) hattten sich dann dafür ausgesprochen, diese Möglichkeit zu nutzen.
Mehrwertsteuer für Gas soll wieder steigen
Die Ampelfraktionen wollen allerdings ab Januar 2024 wieder den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 % auf Gas und Fernwärme erheben. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatte die Regierung den Satz auf das reduzierte Niveau von 7 % abgesenkt. Dies galt seit Oktober 2022 und wurde eigentlich bis Ende März 2024 befristet.
Die Märkte haben sich aber mittlerweile wieder beruhigt. Laut dem Bundesfinanzministerium würde die frühere Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Gas dem Bundeshaushalt in etwa 2,1 Mrd. € mehr in die Kassen spülen.
Das Wachstumschancengesetz kommt bereits am Freitag, den 13. Oktober zur ersten Lesung in den Bundestag. Dort soll es dann im Finanzausschuss weiter beraten werden. Mit einer Verabschiedung durch den Bundestag ist Mitte November zu rechnen. Die Regelungen könnten dann zu Jahresanfang 2024 in Kraft treten.
Teil des Wachstumschancengesetz sind auch weitere die Landwirtschaft betreffende Regelungen. Dazu gehören Änderungen für die Buchführung, die Einkommenssteuer sowie beim Pauschalierungssatz für die Umsatzsteuer.