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Chaos um Umsatzsteuer: Das müssen Landwirte jetzt zur Pauschalierung wissen

Ob der Pauschalierungssatz für die Umsatzsteuer bereits in diesem Jahr sinkt, steht immer noch nicht fest. Es bleibt aber bei dem Kahlschlag zum 1.1.2025. Was Sie beachten sollten, lesen Sie hier.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz zugestimmt. Damit steht fest: Die Regierung wird den Pauschalierungssatz zum 1.1.2025 von 9 % auf 7,8 % senken. Ob der Satz in einem Zwischenschritt bereits in den kommenden Tagen auf 8,4 % reduziert wird, steht hingegen noch nicht fest. Mehr dazu lesen Sie hier:

Für viele Landwirte dürfte das Pauschalieren mit dem neuen Satz zu Jahresanfang 2025 unattraktiv werden. Das trifft vor allem Betriebe, die in den letzten Jahren in Ställe, Maschinenhallen oder Technik investiert haben. Sie fahren mit der Regelbesteuerung womöglich besser. Lesen Sie dazu auch Ackerbau, Kühe und Schweine: Für viele Landwirte wird Pauschalieren jetzt zum Verlustgeschäft.

Option für Regelbesteuerung

Gut zu wissen: Sie können rückwirkend auf die Regelbesteuerung wechseln:

  • Bis zum 10.1.2025 für das Jahr 2024

  • Bis zum 10.1.2026 für das Jahr 2025

Dafür genügt eine schriftliche Mitteilung ans Finanzamt. Beachten Sie aber:

  1. Fünfjährige Bindung: Ein freiwilliger Wechsel zur Regelbesteuerung bindet Sie fünf Jahre lang an dieses Steuermodell. Ausnahme: Überschreitet Ihr Betrieb die Pauschalierungsgrenze von 600.000 € Umsatz pro Jahr, wird die Regelbesteuerung zwar verpflichtend. Wenn Sie die Grenze allerdings wieder einhalten, ist eine Rückkehr zur Pauschalierung im Folgejahr möglich.

  2. Rechnungsanpassung: Bei einem rückwirkenden Wechsel für 2024 müssen Sie sämtliche Rechnungen ebenfalls rückwirkend anpassen und die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Ob sich der Aufwand rentiert, sollten Sie mit ihrem Steuerberater prüfen.

  3. Verpflichtungen: Als Regelbesteuerer ist die Abgabe mindestens einer Umsatzsteuervoranmeldung und einer jährlichen Umsatzsteuererklärung Pflicht. Die Häufigkeit der Voranmeldungen hängt von der Umsatzsteuerlast im Vorjahr ab:

    • Jahresweise bei bis 1.000 €

    • Vierteljährlich bei zwischen 1.000 € und 7.500 €

    • Monatlich bei mehr als 7.500 €.

Kosten für den Steuerberater steigen

Sie müssen auch damit rechnen, dass Ihr Steuerberater Ihnen eine höhere Rechnung ausstellt. Für die Voranmeldungen und die Umsatzsteuerjahreserklärung können bis zu 1.500 € anfallen, da sämtliche Buchungen umsatzsteuerlich erfasst werden müssen.

Wenn Sie wechseln wollen, beachten Sie folgendes:

  • Investitionen: Warten Sie mit geplanten Investitionen bis zum Wechsel. Dann erhalten Sie die Vorsteuer vom Finanzamt zurück.

  • Verkäufe: Verkaufen Sie Ihre Ernte noch in diesem Jahr unter der Pauschalierung und profitieren Sie von der 9 %-Pauschale, die Sie behalten dürfen.

Für Käufe oder Investitionen, die Sie als Pauschalierer getätigt haben, können Sie womöglich teilweise die Vorsteuer zurückbekommen. Voraussetzung: Die Vorsteuer auf Wirtschaftsgüter beträgt mindestens 1.000 € pro Anschaffung oder pro Tier. Was Sie dazu wissen müssen, lesen Sie hier nach: Von der Pauschalierung in die Regelbesteuerung: So sichern sich Landwirte ihre Vorsteuern ​

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