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Der Agrarantrag für die Prämie lässt sich bis 30.9. sanktionsfrei korrigieren

Bis Ende September können Sie noch Flächen aus dem Antrag zurückziehen, Kulturcodes ändern oder die Größe anpassen - wir zeigen, wie es geht.

Lesezeit: 4 Minuten

Hat z.B. ein Satellit beim automatisierten Flächenüberwachungssystem (AMS) auf einer ihrer Flächen einen falschen Kulturcode erkannt oder ist Ihnen bei der Abgabe des Agrarantrags ein Fehler unterlaufen, können Sie dies u.U. bis zum 30. September sanktionsfrei korrigieren. Viele Kammern und Ämter empfehlen, diese Möglichkeit jetzt unbedingt wahr zu nehmenJe nach Bundesland ist folgendes möglich:

  •            Herausnahme von Flächen aus dem Antrag, Zurückziehen des ganzen Antrags,

  •            Änderung der Kulturart,

  •            Änderung der Schlaggröße und/oder -geometrie innerhalb des Feldblocks,

  •            Bereinigung von Überlappungen,

  •            Nachträgliche Kennzeichnung einer Fläche als GLÖZ8-Brache,  

  •            Rücknahme von Öko-Regelungen (teilweise Rücknahme bis Jahresende möglich).

Achtung: Änderungen sind nicht möglich, wenn Verstöße nicht über ein AMS festgestellt wurden, oder wenn die zuständige Behörde bereits eine Vor Ort Kontrolle angekündigt hat. Wo und wie Landwirte erkennen können, ob auf ihren Flächen Überlappungen vorliegen oder Erkennungsfehler des Satelliten, ist in den Bundesländern unterschiedlich.

Was gilt in den Bundesländern?

Bayern: Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden per Email und/oder Pushnachricht über FAL-BY auf diese Unstimmigkeit hingewiesen. Zudem sind die Ergebnisse in iBALIS einsehbar.

Baden-Württemberg: Die roten Ergebnisse der Kulturarterkennung werden den Landwirten als Fotoauftrag in die App profil (bw) [profil App] übergeben. Mit einem georeferenzierten Foto kann die angebaute Kultur nachgewiesen werden. Zusätzlich werden die Ergebnisse digital als Layer in der Antragssoftware FIONA dargestellt.

Brandenburg: In Brandenburg und Berlin werden die Antragstellenden über die Online Antragstellungsplattform inet Webclient über die Feststellungen aus dem Flächenüberwachungssystem informiert. Zusätzliche werden für alle Flächen mit festgestellter, abweichender Nutzung Anfragen für georeferenzierte Fotos an die Antragstellenden übermittelt.

Hessen: Landwirte werden per Mail informiert, dass es neue Nachrichten im Agrarportal Hessen für sie gibt. Unter „Meine Nachrichten“ im Agrarportal Hessen wird eine neue Nachricht zum Thema Flächenmonitoring angezeigt. In der Nachricht wird auf den Stepper „Meine Flächen“ verlinkt. Im Flächennutzungsnachweis ist in der Tabelle vor den Schlägen ein Monitor-Symbol abgebildet. Wenn dieses rot ist, dann ist auf dieser Fläche einer der 5 Monitore mit einer roten Ampelfarbe belegt. Mit Klick auf das Monitor-Symbol erscheint eine Übersicht in der der Anwender sieht, welcher Monitor mit welcher Ampelfarbe belegt ist (grau = Monitor nicht belegt, grün = alles ok, gelb = Auswertung läuft, rot = Antragsangabe entspricht nicht der Auswertung). Über den Reiter Änderungsvorschläge bekommt der Anwender zukünftig die von der Auswertung festgestellte Nutzung vorgeschlagen und kann diese für den jeweiligen Schlag übernehmen. Der letzte Punkt ist aktuell noch nicht implementiert.

Mecklenburg-Vorpommern: Über ein sogenanntes Antragstellerpostfach erhalten die Antragsteller eine Nachricht. Die über das AMS  festgestellten abweichenden Nutzungen (rote Ampel) und auch die nicht eindeutig identifizierten Nutzungen (gelbe Ampel) werden dem Antragsteller im Agrarantrag hinterlegt.

Niedersachsen: Die Ergebnisse werden den jeweiligen Begünstigten nach einer Authentifizierung auf der Internetplattform „Schlaginfo Portal“ angezeigt.

Nordrhein-Westfalen: Der aktuelle Stand zur Prüfung für die eigenen Betriebsflächen ist wie in den Vorjahren ab August im Antragsportal ELAN NRW in dem Layer „Ampelergebnis Flächenmonitoring“ durch farbige Füllung der Flächen (grün, gelb oder rot) einsehbar.  

Beim Flächenmonitoring wird jeder Fläche ein Ergebnis entsprechend den Ampelfarben zugeordnet:

  •          Grün: Fördervoraussetzungen eingehalten bzw. Angabe im Antrag bestätigt

  •        Gelb: Prüfung noch nicht abgeschlossen

  •    Rot: Fördervoraussetzungen nicht eingehalten / abweichende Feststellung zur Angabe im Antrag

In einem Informationsfeld werden die für die einzelnen im Flächenüberwachungssystem beobachteten Antragsangaben bzw. Fördervoraussetzungen ermittelten Ergebnisse angezeigt. Die Ergebnisse werden regelmäßig aktualisiert.

Rheinland-Pfalz: Die Antragsteller/innen erfahren über Abweichungen im Agrarantrag LEA.

Sachsen: Antragstellende in Sachsen werden über die Ergebnisse des Flächenmonitorings über das Antragsportal DIANAweb sowie alternativ über das InVeKoS-Online-GIS informiert.

Sachsen-Anhalt: Im Antragsprogramm wird zum einen eine entsprechende „Kulisse“ mit allen für den Landwirt notwendigen Informationen bereitgestellt, zum anderen über ein entsprechendes Formular, in dem alle Kontrollergebnisse zu allen durch den Landwirt beantragten Flächen aufgezeigt werden. Zusätzlich erhalten die Landwirte einen sogenannten Foto-Auftrag über die App.

Saarland: Nach der Auswertung der Satellitendaten werden die Antragsteller durch E-Mail oder über das Antragstellerprogramm über abweichende Ergebnisse informiert. Über das Antragstellerprogramm lassen sich die Feststellungen aus dem Monitoring einsehen und die Antragsdaten gegebenenfalls korrigieren.

Schleswig-Holstein: Über ein sogenanntes Antragstellerpostfach erhalten die Antragsteller eine Nachricht. Die über das AMS  festgestellten abweichenden Nutzungen (rote Ampel) und auch die nicht eindeutig identifizierten Nutzungen (gelbe Ampel) werden dem Antragsteller im Agrarantrag hinterlegt.

Thüringen: Landwirte in Thüringen nutzen dafür die FAN-App. Verstöße werden hier sowohl auf der Startseite, als auch in der Kontrollfragenliste mit einer rot-markierten Verstoßmeldung gekennzeichnet. Künftig wird der Nutzer zur Information noch eine Push-Nachricht erhalten.

 Zusätzlich ist in vielen Bundesländern bereits eine Handy-Foto-App im Einsatz, mehr dazu lesen Sie hier.

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