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E-Check: Elektrische Anlagen regelmäßig checken

Ein durchgescheuertes Kabel, eine geknickte Leitung oder ein Schutzschalter, der nicht auslöst: Alles kann Ursache für einen Schaden sein. Wenigstens alle vier Jahre sollte ein E-Check erfolgen.

Lesezeit: 3 Minuten

Dieser Beitrag ist zuerst erschienen im "Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben".

Etwa jeder vierte landwirtschaftliche Betrieb weist mindestens einen schweren Mangel in den elektrischen Anlagen oder an elektrischen Geräten auf. Damit steigt die Brandgefahr erheblich.

Ein Elektro-Check deckt Fehler auf und verhindert schwerwiegende Schäden. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hin.

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Einfache Selbstkontrolle

Elektrische Anlagen und Geräte altern und verschleißen. Isolierstoffe werden brüchig, alte Schraubklemmen lösen sich. Solche Defekte können zu einem Kurzschluss oder gar zu Bränden führen.

Zu den häufigsten Mängeln zählen laut der Versicherungskammer Bayern defekte FI-Schalter, fehlerhafte Schutzkontakte an Steck­dosen oder Mängel an Leuchten. Die SVLFG rät deshalb dringend, die regelmäßig vorgeschriebenen Prüfungen ernst zu nehmen.

Wie häufig prüfen?

Elektrische Anlagen müssen mindestens alle vier Jahre, ortsveränderliche Geräte mindestens jährlich durch eine Elektrofachkraft geprüft werden. Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer ist verantwortlich, rechtzeitig einen Termin dafür zu vereinbaren. Bei der Prüfung berät die Elektrofachkraft, welche Schutzmaßnahmen im Unternehmen notwendig sind.

Zwischen den Prüfterminen sind die Betriebsleiter für die Kontrolle der Anlage zuständig. Mit wenig Aufwand lassen sich so zum Beispiel Brände und Personenschäden vermeiden. Folgende Punkte sollten auf der Checkliste stehen:

  • Kontrolle der elektrischen Einrichtungen und Betriebsmittel auf äußerlich erkennbare Mängel. ­Dazu zählen zum Beispiel defekte Gehäuse, schadhafte Kabel oder Hinweise auf starke thermische Einwirkungen (farbliche Veränderungen).

  • Schadhafte elektrische Geräte entsorgen oder durch eine Elektrofachkraft reparieren lassen. Geräte bis zur fachgerechten Instandsetzung nicht weiter benutzten.

  • Prüftaste von Fehlerstromschutz­schaltern mindestens einmal monatlich und nach Gewittern betä­tigen. Löst der Fehlerstromschutzschalter nicht aus, ersetzen lassen.

  • Kontrolle vorhandener Leuchtstofflampen. Falls diese flackern oder nur an den Enden glühen, ­besteht Brandgefahr durch Überhitzung des Vorschaltgerätes. Solche Lampen unverzüglich ausschalten und auswechseln. Ge­gebenenfalls auch den Starter tauschen. Die SVLFG empfiehlt Sicherheits­starter mit Abschalteinrichtung. Glühlampen, Leuchtstofflampen, Halogenstrahler und ähnliche Leuchtmittel sollten gegen ge­eignete LED-Leuchtmittel ausgetauscht werden. Sie erwärmen sich bei vergleichbarer Lichtleistung deutlich weniger, haben eine längere Lebensdauer und sind sparsamer.

Mit Brandschutzschalter

Brandschutzschalter machen elektrische Anlagen sicherer und zuverlässiger. Sie erkennen gefähr­liche Fehlerlichtbögen, die zum Beispiel durch beschädigte Kabelisolierungen, gequetschte Leitungen, abgeknickte Stecker, lose Kontakt­stellen aber auch bei qualitativ minderwertigen Elektrogeräten entstehen können. Bei einem Fehler schalten sie ab.

Fehlerlichtbögen können Leitungs­isolierungen entzünden und so zu einem Kabel- oder gar Gebäudebrand führen. Die SVLFG empfiehlt Brandschutzschalter für Schlafzimmer und Räume oder ­Orte mit besonderem Brandrisiko. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Ställe,

  • Werkstätten, in denen Holzstaub entsteht,

  • Hallen, in denen Betriebs­stoffe und Fahrzeuge untergebracht sind,

  • Bereiche, in denen – etwa durch Futtermischanlagen – eine hohe Staubbelastung auftritt,

  • Scheunen und Läger für Stroh, Getreide, Futtermittel, Dünger oder Ähnlichem,

  • Holzgebäude und Gebäude mit alter Bausubstanz.

  • Vor Blitzschlag und Überspannung schützen Blitzstromableiter am Hausanschluss, Überspannungsableiter im Sicherungskasten und Überspannungsschutz an Geräteanschlüssen, zum Beispiel an Telefon, Computer oder Fernsehgeräten.

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