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Jetzt Elementarschaden-Police für Gebäude?

Die Flut im Süden Deutschlands stellt viele Landwirte erneut vor die Frage, ob und wie sie ihre Gebäude gegen Elementarschäden versichern sollen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Lesezeit: 6 Minuten

Der Klimawandel macht Starkregenereignisse und Überschwemmungen häufiger, das mussten zuletzt wieder Landwirte in Bayern und Baden-Württemberg erleben. Betroffen sind auch Wohnhäuser und Wirtschaftsgebäude. Überschwemmte Gebäude müssen dann trockengelegt werden, womöglich saniert oder abgerissen und neu gebaut werden. Auf staatliche Hilfe sollten Sie sich dabei nicht verlassen.

Bleibt nur die persönliche Entscheidung eine Versicherung gegen Elementarschäden abzuschließen. Aber was ist überhaupt versichert bzw. versicherbar? Was gilt für Wohn-, was für Wirtschaftsgebäude?

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Warum Elementarpolice?

Oft ist das Wohnhaus mit einer gleitenden Neuwertversicherung gegen Feuer, Leitungswasser und Sturm versichert. Bei Hochwasser, Starkregen, Schneedruck, Erdrutsch und Erdbeben greift die übliche Gebäudeversicherung jedoch nicht. Dafür müssen Sie Elementarschäden als Zusatzbaustein über eine Gebäudepolice absichern. Wünschen Sie auch eine Absicherung des Hausrates, müssen Sie auch dort Elementarschäden einschließen.

Welche Schäden sind abgedeckt? Versichert sind Reparaturen, Trockenlegung und nötigenfalls auch Abriss und Wiederaufbau des Wohnhauses nach Hochwasser, Starkregen und auch nach einem Rückstau, wenn die Kanalisation überlastet ist und das Wasser durch die Ableitungsrohre in das Haus gelangt.

Wonach richten sich die Versicherer? Der Abschluss einer Elementarversicherung ist für Hausbesitzer nicht immer einfach – erst recht, wenn es um ohnehin hochwassergefährdete Lagen geht.

Die Versicherungen richten sich bei ihren Angeboten in der Regel nach dem sogenannten „ZÜRS Geo“ (kurz für: Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau, Starkregen). In der Gefährdungsklasse 3 ist in 10 bis 100 Jahren mit Hochwasser, in der Gefährdungsklasse 4 ist sogar in 10 Jahren mit Hochwasser zu rechnen. Laut GDV sind etwa 2 % der Adressen von der Gefährdungsstufe 3 und 4 betroffen und damit nicht oder nur gegen hohe Prämienaufschläge versicherbar.

Um dem Risiko Starkregen gerecht zu werden, wurden zusätzlich die Stark-
regengefährdungsklassen (SGK 1 bis 3) eingeführt. Von der SGK 3 sind etwa 12 % der Gebäudeeigentümer betroffen, weil sie im Tal oder in der Nähe eines Baches liegen. Auch hier kann es schwierig oder teuer werden, Versicherungsschutz zu erhalten. 

Gibt es regionale Unterschiede? Laut dem GDV (Stand 2023) sind derzeit etwa 54 % der Wohnhäuser gegen Elementarschäden versichert. Bundesweit gibt es allerdings große Unterschiede. In Niedersachsen sind nur 35 % der Wohnhäuser versichert. In Baden-Württemberg haben über 90 % der Wohnhäuser einen Versicherungsschutz, das gilt nach Angaben der LBV-Unternehmensberatungsdienste genauso für die Wohnhäuser auf den landwirtschaftlichen Betrieben und vielfach auch für die Wirtschaftsgebäude. Die hohe Quote in Baden-Württemberg ist sicherlich auch darauf zurückzuführen, dass dort die ehemaligen Versicherungsmonopole eine zwingende Absicherung gegen Elementarschäden vorsahen. Bayern bewegt sich mit etwa 47 % der Wohnhäuser unter dem Durchschnitt. Bei den Hausratversicherungen in Deutschland sind ebenfalls 38% der Wohnungsgegenstände gegen Elementarschäden versichert.

Der Anteil der abgeschlossenen Elementarversicherungen hat sich in den letzten Jahren infolge der zunehmenden Unwetter und dem offensiven Verkauf der Policen deutlich erhöht.

Sind meine Gebäude versicherbar?

Nach vorsichtigen Angaben der landwirtschaftlichen Versicherungen sind in NRW zwischen 20 und 30 % der landwirtschaftlichen Wohnhäuser und 5 bis 10 % der Wirtschaftsgebäude gegen Elementarschäden versichert. Es gibt aber regional große Unterschiede.

In Regionen mit Tälern und Bächen ist die Elementarpolice stärker verbreitet, im Flachland weniger.

In bergigen Regionen mit starken Schneefällen ist eine Elementarschadenversicherung wegen des Schneedrucks ggf. bei älteren Gebäuden zu überlegen.

Im Flachland wie zum Beispiel dem Münsterland haben die Betriebe oft eine Einzelhoflage und damit weniger oder gar keine Probleme mit Starkregen und dem Rückstau. Bei funktionierender Entwässerung werden die anfallenden Regenmengen auf die umliegenden Flächen abgeleitet. In den Wirtschaftsgebäuden richten die Wassermassen in der Regel ohnehin weniger Schäden an.

Landwirte, die dagegen in Überschwemmungsregionen liegen, haben sicherlich Probleme, eine entsprechende Absicherung zu bekommen oder zahlen deutliche Aufschläge. Vielfach werden die Policen gar nicht erst angeboten.

Das Gleiche gilt für Hofstellen in der Nähe von Bächen. Liegt die Hofstelle beengt in Dorflage, können die Gebäude vom Starkregen oder Rückstau betroffen sein. Das Schadenpotenzial kann existenzbedrohend sein, zumal ältere Gebäude mit Natur­baustoffen, zum Beispiel Lehm, ggf. stärker geschädigt werden als Neubauten.

Wie viel kosten die Police?

Die Prämien für die Elementarschadenversicherung für Wohnhäuser variieren je nach Lage, Versicherungsgesellschaft und Größe sehr stark.

Wohngebäude? In Gebieten mit geringer Schadenwahrscheinlichkeit müssen Sie mit zusätzlich 150 bis 200 € inkl. Versicherungssteuer pro Jahr rechnen. In gefährdeteren Gebieten ist es das Doppelte oder Dreifache. Denken Sie an die übliche Selbstbeteiligung im Schadenfall von 500 bis 1 000 €.

Hausrat? Bei Hausratpolicen zahlen Sie für den Einschluss von Elementarschäden je nach Versicherungssumme und Lage 50 bis 150 € mehr. Auch hier werden im Schadenfall i. d. R. 500 bis 1000 € als Selbstbeteiligung abgezogen.

Wirtschaftsgebäude? Wünschen Sie für ein Wirtschaftsgebäude mit ­einer Versicherungssumme von 1 Mio.  € eine Elementarpolice, müssen Sie in einer wenig gefährdeten Lage mit Prämien von 300 bis 500 €/Jahr rechnen. Einige Versicherungen setzen neben Feuer auch den Einschluss von Sturm voraus.

Übrigens: Wichtig ist oft auch eine Betriebsunterbrechungspolice, die Elementarrisiken einschließt. Nur dann ersetzt die Versicherung die nach einem Schaden oft sehr hohen Ertragsausfälle.

Versicherung: ja oder nein?

Wie Gefahrensituation klären? Jeder Landwirt und Hauseigentümer muss individuell den Bedarf einer Elementarpolice prüfen. Im Internet können Sie sich bezüglich der Gefahrensituation anhand von Starkregen-Gefahrenkarten informieren. Laut GDV lagen die durchschnittlichen Schäden von 2017 bis 2019 im Bereich der regulierten Elementargefahren von Wohngebäuden bei etwa 4 000 €. Im Einzelfall lagen die Schäden natürlich deutlich höher.

Welche Pflichten? Versicherer setzen in der Regel funktionierende Rückstauklappen voraus, die das Eindringen von Wasser ins Wohnhaus über die Entwässerung verhindern sollen. Achten Sie dabei darauf, dass die Rückstauklappen eingebaut und auch gewartet sind. Weitere Sicherheitsvorschriften der Versicherungen müssen für den Versicherungsschutz zwingend eingehalten werden.

Wie abwägen? Landwirtschaftliche Betriebe im Flachland oder Aussiedlungen in Einzellage sind meist nicht vom Starkregen oder Rückstau betroffen. Besonders die Absicherung von Wirtschaftsgebäuden inkl. Inventar ist oft teuer und gut zu überlegen.

Sonstige Tipps? Vielleicht versichern Sie aus Kostengründen nur Wohnhaus und besonders gefährdete Wirtschaftsgebäude. Eine Erhöhung der Selbstbeteiligung kann unter Umständen auch helfen, Prämie zu sparen. Achten Sie darauf, dass die Aufräumungskosten ausreichend mitversichert sind.

Was tun, wenn Versicherung zu teuer oder nicht möglich ist?

Wer keinen oder nur sehr teuren Versicherungsschutz bekommt, sollte versuchen, das Eindringen von Wasser mit Erdwällen, baulichen Barrieren zu verhindern. Keller sollten möglichst gefliest und die eingebaute Heizung geschützt werden.

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