Die EU-Agrarprämien sind bis heute das wichtigste Einkommensinstrument der GAP: Im Schnitt erhält ein Betrieb 25.000 € je Betrieb, und damit 50 % des betrieblichen Einkommens.
Einst wurden sie eingeführt, um die Preissenkungen der Interventionspreise in den Jahren 1992, 2000 und 2005 auszugleichen. Dieses Argument ist in der Praxis weit verbreitet, heute aber nicht mehr tragfähig, so Prof. Sebastian Lakner Lehrstuhl für Agrarökonomie, Universität Rostock, bei der Veranstaltung „GAP’s nichts besseres? - Eine Zwischenbilanz der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik“, veranstaltet am 25.10.2024 vom Institut für Landwirtschaftsrecht an der Georg-August-Universität in Göttingen. Denn nicht nur die Weltmarktpreise sind heute höher als die damaligen Interventionspreise: Dazu kommt, dass rund ein Fünftel der heute betroffenen Landwirte noch nicht als Landwirt tätig war.
„Heute fehlt daher eine konsistente Begründung für Direktzahlungen,“ so Prof. Lakner. Die EU selbst sieht für den Zeitraum von 2023 bis 2027 in ihrer gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zehn Hauptziele vor:
Sicherstellung gerechter Einkommen für Landwirte,
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit,
Verbesserung der Position der Landwirte in der Lebensmittelkette,
Klimaschutzmaßnahmen,
Umweltpflege,
Erhaltung von Landschaften und biologischer Vielfalt,
Förderung des Generationswechsels,
Förderung lebendiger ländlicher Gebiete,
Schutz von Lebensmittelqualität und Gesundheit,
Förderung von Wissen und Innovation.
Allerdings werden die EU-weit zur Verfügung stehenden rund 40,5 Mrd. € für die erste Säule nicht gleichmäßig über die Ziele verteilt: „Derzeit liegt der Schwerpunkt mit 68% bei Wettbewerbsfähigkeit und Einkommen,“ so Prof. Lakner. Dazu fließen 9,9 Mrd. € (ca. 18%) in Subventionen für Umweltveränderungen, rund 4,3 Mrd. € (8%) könnten überwiegend als umweltschädliche Subventionen eingestuft werden.
Dazu kommt laut Prof. Lakner, dass die Fördermittel ungleich über die Betriebe verteilt sind. Zu bedenken sei z.B., dass größere Betreibe durch Skaleneffekte einerseits günstiger produzieren könnten und damit gleichzeitig überproportional von den EU-Prämien profitieren. Derzeit fehle eine genauere Beschreibung, wie man die „gerechten Einkommen für die Landwirtschaft“ mißt. Auch sei zu bedenken, dass Pächter häufig die Betriebsprämien an den Verpächter abgeben müssten. Am Ende profitieren vor allem Landeigentümer, während pachtende Landwirte die Prämie häufig an ihre Verpächter weiterreichen.
Wie lassen sich die Einkommen der Landwirte gerecht stützen?
Fraglich ist nun aus Lakners Sicht, wie in Zukunft die Einkommen der Landwirte gerecht gestützt werden können, um Ziele wie z.B. die Förderung des Generationswechsels besser umzusetzen. Hier äußerte Prof. Lakner Zweifel an dem landwirtschaftlichen Betriebsgewinn als Maßstab: „Viele Betriebe haben z.B. neben dem Milchviehbetrieb noch eine Biogasanlage, die als Gewerbe läuft. Wenn hier nur der landwirtschaftliche Gewinn als Maßstab gelten sollten, ist offensichtlich, dass hier die wirkliche Einkommenslage nicht richtig abgebildet wird.“ Für eine nachvollziehbare Begründung der Einkommenspolitik sollten BMEL oder EU-Kommission besser mit Daten landwirtschaftlicher Haushalte argumentieren, da diese die soziale Lage in der Landwirtschaft besser abbildeten als Betriebsgewinne. „Das würde dann es dann aber auch erforderlich machen, das private und landwirtschaftliche Vermögen in so eine Analyse miteinzubeziehen,“ so Lakner. Für die Begründung einer fortgesetzten speziellen Einkommenspolitik der Landwirtschaft hält er eine belastbare und verbesserte Analyse der Einkommenssituation in der Landwirtschaft für erforderlich.