Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in der EU umgetauscht werden. Ziel ist es, die Dokumente zu vereinheitlichen und fälschungssicherer zu machen. In Deutschland erfolgt der Umtausch schrittweise – je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr.
Frist für Papierführerscheine
Für Landwirte, deren Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde, zählt das Geburtsjahr: Wer 1971 oder später geboren ist, muss seinen Führerschein spätestens bis 19. Januar 2025 umtauschen.
Versäumnisse haben Konsequenzen: Ohne gültigen Führerschein droht ein Verwarnungsgeld im Straßenverkehr.
Fristen für Kartenführerscheine
Bei Karten-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins:
1999–2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002–2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005–2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012–18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Reiner Verwaltungsakt
Der Umtausch ist ein reiner Verwaltungsakt: Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Doch der neue Führerschein wird auf 15 Jahre befristet – unabhängig von der Art der Fahrerlaubnis.
Der Umtausch kann in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erfolgen, teilweise ist das auch in Bürgerämtern möglich. Diese Unterlagen sind erforderlich:
Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass),
aktuelles biometrisches Passfoto,
und der alte Führerschein im Original.
Ob der Umtausch digital möglich ist, hängt von der jeweiligen Behörde ab.