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Führerschein-Umtausch bis 19. Januar: Diese Jahrgänge sind jetzt dran

Bis zum 19. Januar 2025 müssen die Jahrgänge 1971 und jünger ihren Führerschein umtauschen. Danach verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Was jetzt wichtig ist.

Lesezeit: 2 Minuten

Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in der EU umgetauscht werden. Ziel ist es, die Dokumente zu vereinheitlichen und fälschungssicherer zu machen. In Deutschland erfolgt der Umtausch schrittweise – je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr.

Frist für Papierführerscheine

Für Landwirte, deren Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde, zählt das Geburtsjahr: Wer 1971 oder später geboren ist, muss seinen Führerschein spätestens bis 19. Januar 2025 umtauschen.
Versäumnisse haben Konsequenzen: Ohne gültigen Führerschein droht ein Verwarnungsgeld im Straßenverkehr.

Fristen für Kartenführerscheine

Bei Karten-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins:

  • 1999–2001: Umtausch bis 19. Januar 2026

  • 2002–2004: Umtausch bis 19. Januar 2027

  • 2005–2007: Umtausch bis 19. Januar 2028

  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029

  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030

  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031

  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032

  • 2012–18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Reiner Verwaltungsakt

Der Umtausch ist ein reiner Verwaltungsakt: Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Doch der neue Führerschein wird auf 15 Jahre befristet – unabhängig von der Art der Fahrerlaubnis.

Der Umtausch kann in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erfolgen, teilweise ist das auch in Bürgerämtern möglich. Diese Unterlagen sind erforderlich:

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass),

  • aktuelles biometrisches Passfoto,

  • und der alte Führerschein im Original.

Ob der Umtausch digital möglich ist, hängt von der jeweiligen Behörde ab.

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