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topplus Polizeikontrolle

Wann brauche ich welche Führerscheinklasse?

Eine Polizeikontrolle mit dem Schlepper kann Sie teuer zu stehen kommen. Können Sie nicht die richtige Führerscheinklasse nachweisen, müssen Sie mit einer Strafanzeige rechnen.

Lesezeit: 4 Minuten

Für welche Fahrten reicht die Führerscheinklasse L oder T? Was droht bei unzureichender Fahrerlaubnisklasse? Und ist es erlaubt ohne Führerschein zu ackern?

Führerscheinklasse L oder T?

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Frage: Für welche Fahrten reicht die Führerscheinklasse L oder T?

Antwort: Mit der Führerscheinklasse L dürfen Sie Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h fahren (mit Anhängern bis 25 km/h). Zudem dürfen Sie mit der Klasse L selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h fahren. Die Klasse T erlaubt das Fahren von selbstfahrenden Futtermischwagen oder Arbeitsmaschinen mit max. 40 km/h sowie Zugmaschinen von max. 60 km/h mit Anhänger. Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse L und T beträgt 16 Jahre. Bis zum 18. Lebensjahr darf der Fahrer der Klasse T aber nur mit max. 40 km/h fahren.

Die Fahrzeugklassen L und T dürfen Sie nur für folgende land- oder forstwirtschaftliche Zwecke nutzen: 

  • Betrieb von Land-, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,

  • Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,

  • landw. Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,

  • Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,

  • Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft dienen,

  • Betrieb von Werkstätten zur Repa­ratur, Wartung und Prüfung von landw. Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen,

  • Winterdienst.

Grundsätzlich dürfen Sie zudem mit dem T-Führerschein keinen LKW fahren. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Ist der LKW als land- oder forstwirtschaftliche Sattelzugmaschine mit der Schlüsselnummer 90 0000 im Fahrzeugschein eingetragen, dürfen Sie den LKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit dem T-Führerschein fahren.

Falsche Fahrerlaubnisklasse

Frage: Was droht bei unzureichender Fahrerlaubnisklasse?

Antwort: Folgendes Beispiel: Max, der Sohn von Landwirt Fritz B. besitzt die Klassen AM, B, L und T. Vor ein paar Tagen ist er mit dem Auto seines Vaters und Anhänger zum Baustoffhändler gefahren, um ein paar fehlende Steine abzuholen, weil sein Vater gerade eine neue Getreidehalle baut. Er wurde von der Polizei angehalten und kontrolliert, da der Anhänger offensichtlich überladen war.  Mit der Klasse B ist folgende Fahrzeugkombination möglich: Er darf ein Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3500 kg und

  • einen leichten Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg fahren oder

  • einen Anhänger über 750 kg fahren, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination nicht überschritten werden. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination ist hier also durch Addition der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Kfz und des Anhängers zu ermitteln.

Überschreitet der Junior mit seinem Gespann die zulässige Gesamtmasse, nutzt er also den „falschen“ Anhänger, wirft ihm die Polizei ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, da er nur die Klasse B und nicht die Klasse BE, also keinen Anhängerführerschein besitzt.

Beim Fahren ohne (gültige) Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Geldstrafe (im Extremfall auch mit einer Freiheitsstrafe) geahndet wird. Die Strafanzeige gibt die Polizei nach Abschluss der Ermittlungen dann an die zuständige Staatsanwaltschaft ab. Zudem kassiert Max zwei Punkte in Flensburg, die erst nach fünf Jahren gelöscht werden. Da er noch in der Probezeit ist, muss er ein Aufbauseminar besuchen. Da Führer und Halter des Fahrzeugs nicht identisch waren, weil Max Vater als Halter in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, wurde zudem gegen den Halter, also Landwirt Fritz B. eine Strafanzeige wegen „Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ erstattet.  Hätte Max einen Verkehrsunfall verursacht, könnte die Kfz-Haftpflichtversicherung Regressansprüche beim Führer und Halter geltend machen, d. h. der Versicherungsschutz wäre gefährdet.

Der Fall zeigt aber auch: Strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis resultiert auch aus der Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse. Achten Sie also un­bedingt auf die Eintragungen in der jeweiligen Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) im Feld F2. Ob das tatsächliche Gesamtgewicht zu hoch lag, das Fahrzeug also „überladen“ war, spielt diesbezüglich keine Rolle.

Ackern ohne Führerschein?

Frage: Ist es erlaubt ohne Führerschein zu ackern?

Antwort: Angenommen Ihr Mitarbeiter musste seinen Führerschein für eine bestimmte Zeit abgeben, weil er mit dem Auto geblitzt wurde. Trotzdem darf er auf Ihrem Ackergrundstück fahren, da es sich um einen nicht öffentlicher Verkehrsraum handelt. Das gleiche gilt für das Fahren auf Ihrem Betriebsgelände, solange die Zufahrt nicht frei zugänglich ist. Auf frei zugänglichen Feld- und Wirtschaftswegen dürfte er hingegen nicht fahren. Sie könnten aber versuchen bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde eine Ausnahmegenehmigung für die Klasse L oder T für Ihren Mitarbeiter zu beantragen. Sie müssten dann sehr gut begründen können, dass er in dieser Zeit unbedingt auf den Schlepperführerschein angewiesen ist.

 

Unsere Experten: Bernd Huppertz, Polizeihauptkommissar a. D., Dozent an der Hochschule für ­Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, Martin Vaupel, Berater Straßenverkehrsrecht, Schlepper- und Transporttechnik, Landwirtschaftskammer Niedersachsen

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