Ab dem Antragsjahr 2023 gibt es freiwillige, einjährige Öko-Regelungen (Eco-Schemes), die man jedes Jahr wieder neu beantragen muss. Hier bietet sich die Möglichkeit, auf den Flächen mehr Prämien zu erwirtschaften, so Laura Jans-Wenstrup von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Agrarumweltmaßnahmen prüfen
Eine zweite Möglichkeit sind die Agrarumweltmaßnahmen der Bundesländer. Bevor Sie sich für eine Öko-Regelung entscheiden, sollten Sie immer auch die Agrarumweltmaßnahmen der Länder prüfen. Denn oft gibt es hier ähnliche Programme, allerdings mit anderen Fördersätzen.
Ein Beispiel sind die Blühstreifen. Diese kann man auf der Stilllegung nach Öko-Regelung anbauen oder aber auf anderen Flächen nach Länderprogramm. Jeder Betriebsleiter sollte daher genau schauen und rechnen, welche Kombination aus Öko-Regelungen und Agrarumweltmaßnamen am besten zu seinem Betrieb passen.
Unsere Übersicht hilft Ihnen dabei, ergänzend finden Sie aktuelle Hinweise bei der Landwirtschaftskammer Niedersachen.