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Regierungswechsel Aussaat im Frühling Maul- und Klauenseuche

16 Stunden-Tage?

Gewerkschaft beklagt schlechte Bedingungen für Erntehelfer

Gewerkschafter sehen weiterhin eine Ausbeutung von Saisonarbeitern in Deutschland. Unterbringung und Bezahlung hätten erhebliche Defizite. Die geplante wöchentliche Höchstarbeitszeit wird abgelehnt.

Lesezeit: 5 Minuten

Passend zur neuen Spargelsaison und der geplanten Erhöhung des Mindestlohns auf 15 €/Stunde rückt das Thema Saisonarbeit in Deutschland wieder in den Fokus. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hatte sich bereits empört darüber gezeigt, dass die Agrarminister Hanka Mittelstädt (SPD) und Peter Hauk Ausnahmen vom Mindestlohn für Agrarbetriebe fordern.

Doch auch die Ankündigung im Sondierungspapier, das Arbeitszeitgesetz zu flexibilisieren, stößt auf harsche Kritik. „Eine Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit lehnen wir strikt ab.“ IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Harald Schaum warnt vor gravierenden Folgen für Arbeitssicherheit der Saisonbeschäftigten in der Landwirtschaft, sollte dieser Schritt tatsächlich erfolgen. „Arbeitszeiten von 16 Stunden und mehr am Tag werden mit steigenden Unfallzahlen einhergehen“, sagte Schaum voraus.

„Beschäftigte zweiter Klasse“

Den von der Initiative Faire Landarbeit vorgelegten Jahresbericht 2024 „Saisonarbeit in der Landwirtschaft“ wertet Schaum als Beleg, dass es bei der Unterbringung und der Bezahlung nach wie vor erhebliche Defizite gebe.

Zwar habe sich die Situation in den vergangenen beiden Jahren teilweise verbessert. Dies ändere jedoch nichts am politischen Handlungsbedarf. „Vielfach herrscht immer noch die Meinung vor, die aus dem Ausland kommenden Saisonarbeiter auf unseren Feldern sind Beschäftigte zweiter Klasse“, so der Bundesvizevorsitzende.

Daraus leiteten einige ab, „da kann man schon mal weniger als den Mindestlohn bezahlen, da reichen Unterkünfte mit Barackencharakter, da ist auch keine volle Krankenversicherung notwendig.“ Das sei völlig falsch: „Wir alle wollen doch frisches Gemüse, hochwertiges Obst und vor allem exzellenten Spargel – sprich erste Klasse Qualität - auf dem Teller. Dann brauchen wir aber auch erste Klasse Beschäftigte auf dem Feld.“

Arbeitgeber sollen Kost und Logis stellen

Neben der Sicherstellung des Mindestlohns und einer täglichen Höchstarbeitszeit fordert die IG BAU, dass die Arbeitgeber die Kosten für die Unterkünfte der Saisonarbeitskräfte übernehmen müssten. In manchen Fällen verlangten die Landwirte bis zu 50 % des Nettolohns für Mehrbettzimmer. Zudem müssten Mindeststandards für Unterkünfte eingehalten und kontrolliert werden.

Vermittlungsgebühren streichen – Krankenversicherung zahlen

Reguliert werden müsse die Vermittlung von Saisonbeschäftigten nach Deutschland. Für Vermittlung dürften keine Gebühren verlangt werden.

Die IG BAU bekräftigt ihre Forderung, Saisonbeschäftigten den vollen Krankenversicherungsschutz zu gewähren. Eine private Gruppenversicherung für kurzfristig Beschäftigte reiche nicht aus. Schließlich müsse die Gewerkschaft künftig Verstöße gegen die soziale Konditionalität in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) melden dürfen.

21 € pro Tag für Bett und Mahlzeit

Den Fokus legt der aktuelle Jahresbericht zur Saisonarbeit auf das Thema „Miete und Unterkünfte“. Danach haben die Unterkünfte im vergangenen Jahr zwischen 18 und 21 € pro Tag für Bett und Mahlzeit gekostet. Die Mieten seien gegenüber dem Vorjahr um 2 bis 3 € gestiegen.

Die gesetzlich vorgeschriebenen sogenannten Sachbezugswerte, also die Grenzen, die die Lohnabzüge dämpfen sollen, würden in Einzelfällen um bis zu knapp 350 € überschritten. Dies sei möglich, indem die Unterkünfte in einer Art Immobiliengesellschaft ausgelagert würden. So könnten die Mieten nicht vom Lohn direkt abzogen werden und müssten separat bezahlt werden. Die seien dann aber so hoch, dass im Endeffekt nicht einmal der gesetzliche Mindestlohn eingehalten werde.

Zimmer in schlechtem Zustand

Das zweite große Problem ist laut IG BAU, dass die Unterkünfte oftmals in einem verheerenden Zustand seien. Die Rede ist von ungedämmten Metallcontainern, abgenutzten Möbeln und durchgelegenen Matratzen. Die viel zu wenigen sanitären Anlagen seien nicht selten marode. Verstöße gegen die Normen der Arbeitsstättenregeln sind der Gewerkschaft zufolge an der Tagesordnung.

Arbeitgeber: Das sind nur Einzelfälle

Die Arbeitgeber sehen das ganz anders und warnen vor falschen Schlussfolgerungen aus dem aktuellen Jahresbericht zur Saisonarbeit. Der Präsident des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), Hans-Benno Wichert, wies darauf hin, dass es sich bei dem Bericht nicht um eine repräsentative Studie handele. Die beschriebenen Einzelfälle seien bedauerlich und müssten geahndet werden. Sie ließen jedoch keine Rückschlüsse auf die gesamte Branche zu.

Laut Wichert geben beispielsweise die geschilderten Fälle keinen Anlass, für kurzfristig beschäftigte Saisonarbeitskräfte eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht einzuführen. Die Beschäftigten seien durch die gesetzliche Unfallversicherung und private Gruppenversicherungen bei Erkrankungen und Unfällen ausreichend abgesichert.

Die Versicherungen seien auf die Bedürfnisse der Saisonkräfte ausgerichtet und umfassten neben der vollständigen Kostenübernahme einer ärztlichen Behandlung auch die Kosten eines Rücktransports in die Heimat.

Überschreiten der Sachbezugswerte zulässig

Nicht gerechtfertigt ist dem Arbeitgeberpräsidenten zufolge die pauschale Kritik an den Kosten für die Unterkunft der Saisonbeschäftigten. Beispielsweise sei rechtlich und sachlich nicht zu beanstanden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Betrag für eine Unterkunft vereinbarten, der über dem entsprechenden Sachbezugswert liege. Nach Angaben von Wichert beruhen höhere und steigende Mieten regelmäßig auf höheren Kosten der Arbeitgeber für die Unterkünfte, insbesondere infolge steigender Nebenkosten.

Eine Begrenzung der Kosten auf die Sachbezugswerte würde in vielen Fällen die tatsächlichen Kosten für die Arbeitgeber nicht decken, so Wichert. Nicht zu rechtfertigen wäre seiner Auffassung nach eine kostenfreie Gewährung der Unterkunft. In dem Falle würden Saisonkräfte bessergestellt als inländische Hilfskräfte, die regelmäßig keine Unterkunft oder Mietzuschüsse vom Arbeitgeber erhielten.

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