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Regierungswechsel Aussaat im Frühling Maul- und Klauenseuche

„Total daneben“

Mindestlohnerhöhung auf 15 € spaltet – Ausnahme für Agrarsektor vorgeschlagen

Die von der SPD gewollte Anhebung des Mindestlohns auf 15 € trägt die Union in der künftigen Regierung mit. Das stößt auf Applaus und heftige Kritik. Das sind die jeweiligen Argumente Pro und Kontra.

Lesezeit: 3 Minuten

Vor einem auf pauschal auf 15 € je Stunde erhöhten Mindestlohn im Agrar- und Gartenbausektor warnen die Brandenburger Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt (SPD) und Baden-Würrtembergs Agrarminister Peter Hauk (CDU). Mittelstädt zweifelt u.a. die ökonomische Sinnhaftigkeit einer erneuten Mindestlohnerhöhung an, auch wenn sie das berechtigte sozialdemokratische Anliegen dahinter verstehe. Zudem kenne sie ohnehin „keinen einzigen Unternehmer“, der aktuell nicht bereits einen Stundenlohn von mindestens 15 € zahle. „Da sonst gar keine Arbeitskräfte zu finden sind“, sagte Mittelstädt.

Mittelstädt sieht Probleme bei Saisonarbeitskräften

„Große Probleme“ mit der Mindestlohnerhöhung sehe sie jedoch bei Saisonarbeitskräften, die nicht aus Deutschland kommen. Denn diese würden das verdiente Geld in der Regel wieder mit in die Heimat nehmen und es dadurch dem System entziehen. „Damit machen wir in Deutschland mehr kaputt, als wir voranbringen,“ gab Mittelstädt zu bedenken. Bei der Saisonbeschäftigung brauche es daher entsprechende Sonderregelungen.

Hauk für Ausnahmen beim Mindestlohn

Auch Agrarminister Peter Hauk sieht es ähnlich. Auf der Agrarministerkonferenz (AMK) vergangenen Freitag sprach er sich für eine Ausnahmeregelung aus. Wenn die Produktion von Sonderkulturen, Obst und Gemüse in Deutschland erhalten werden solle, müsse es für Saisonarbeitskräfte Ausnahmen beim Mindestlohn geben.

Denn der Lohn sei ein großer Kostenfaktor in diesen Produktionszweigen, warnte der CDU-Politiker. Die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe müsse abgesichert werden, auch weil der Selbstversorgungsgrad Deutschlands bei Obst und Gemüse niedrig sei. Außerdem hält Hauk Ausnahmen vom Mindestlohn auch deshalb für möglich, weil Saisonarbeitskräfte nur kurze Zeit in Deutschland lebten. Daher hätten sie auch die höheren Lebenshaltungskosten in Deutschland nur wenige Wochen zu tragen.

Verbände strikt gegen Mindestlohn

Offene Türen rennen beide mit ihrer Position bei Agrar- und Gartenbauverbänden ein. Zuletzt hatte ein Verbändebündnis, darunter die land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), für eine Ausnahme vom gestiegenen Mindestlohn plädiert. Andernfalls würde die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln, insbesondere aus Sonderkulturen, gefährdet.

Gewerkschaften halten Ausnahme verfassungsrechtlich für nicht möglich

Erwartungsgemäß eine ganze andere Sichtweise haben die Gewerkschaften. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hält die Forderungen nach Ausnahmen für „total daneben“. Bundesvorstandsmitglied Harald Schaum sieht auch verfassungsrechtliche Probleme einer solchen Ausnahme.

„Für uns stehen die 15 Euro außer Frage.“ Befürchtungen, ein höherer Mindestlohn führe zu einem weiteren Rückgang des Sonderkulturanbaus in Deutschland, hält er für unbegründet. Die gleichen Stimmen habe es bei Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gegeben.

Polen führt Mindestlohn von 7 € ein

Auch in Polen steht eine Anhebung des Mindestlohns bevor, allerdings ausgehend von einem deutlich niedrigeren Niveau als in Deutschland. Der aktuelle Bruttomindestlohn beträgt dort für einen Monat umgerechnet 1.116 € und bezogen auf eine Arbeitsstunde 7,30 €.

Der von der Regierung vorgelegte Gesetzesvorschlag sieht vor, dass der Mindestlohn an die Höhe des prognostizierten Durchschnittsgehalts in der Volkswirtschaft gekoppelt wird. Dem soll der Mindestlohn künftig zu 55% entsprechen. Laut Einschätzung der Regierung wird sich das Durchschnittsgehalt in Polen im Jahr 2026 auf 2.201 € belaufen.

Demnach müsste der Bruttomindestlohn dann bei 1.213 € liegen, was einem Plus von 8,7% entsprechen würde. Auf die Stunde umgerechnet, läge der Mindestlohn dann bei 7,93 €. Für das Jahr 2028 wird ein Mindestbruttogehalt von knapp 1.352 € vorausgesagt, was bezogen auf die Arbeitsstunde einem Mindestverdienst von 8,83 € brutto entsprechen würde.

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