Ab dem 1. Januar 2025 bricht für Eigentümer von Immobilien und Grundstücken ein neues Zeitalter an, da zu diesem Zeitpunkt die neue Grundsteuer in Kraft tritt. Schon jetzt ist abzusehen, dass manche Besitzer tiefer in die Tasche werden greifen müssen, obwohl die genauen Beträge noch ausstehen. Diese hängen davon ab, wie die Gemeinden die Hebesätze für das kommende Jahr festsetzen. Einzelheiten zur Berechnung finden Sie hier: "Grundsteuer: Was Landwirte jetzt wissen müssen".
Unterschiedliche Wertentwicklung
Während Landwirte wahrscheinlich keine gravierenden Änderungen erwarten müssen, sieht es für Bewohner großer Städte anders aus: Sie müssen vermutlich mehr zahlen. Gewerbetreibende hingegen könnten von geringeren Steuern profitieren, bedingt durch unterschiedliche Wertentwicklungen bei den Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Einige Bundesländer haben bereits eine Nachbesserung des Gesetzes bei Lindner angemahnt. Doch laut einem Bericht von Spiegel-Online wird der Bund das Gesetz nicht weiter anrühren. Die Information stützt sich auf einen Brief Lindners an die Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, Marcus Optendrenk, und Rheinland-Pfalz, Doris Ahnen, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Streit vorprogrammiert
Zeit für Korrekturen auf Bundesebene sei kaum noch, erklärt Lindner und schlägt vor, dass die Länder selbst Hand anlegen sollten. Der Spielraum dafür sei ausreichend. Sachsen, das Saarland und Berlin haben bereits unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe für Gewerbe- und Wohnimmobilien beschlossen, die landesweit gelten. Auch Nordrhein-Westfalen erwägt eine eigene Initiative, möchte jedoch, dass die Kommunen entscheiden, ob sie verschiedene Hebesätze ins Leben rufen oder nicht. Kritiker warnen, dass dies zu erheblichen Streitigkeiten führen könnte.