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topplus Hof übergeben

Hofübergabe: Steigen die Gerichts- und Notarkosten ab 2025?

Ab 2025 müssen die Gerichts- und Notarkosten der Hofübergabe neu geregelt werden. Nach dem nun vorliegenden Gesetzentwurf sollten sich die Kosten nach dem neuen Grundsteuerwert berechnen.

Lesezeit: 2 Minuten

Weil das Bundesverfassungsgericht die alten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt hat, muss nicht nur die gesetzliche Abfindung der Höfeordnung angepasst werden, vielmehr bedarf es auch einer Neuregelung der Hofübergabe-Kosten in §48 des Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Bisher nach Einheitswert

So ist im §48 GNotKG ist geregelt, dass sich die Gerichts- und Notarkosten bei Hofübergaben am Einheitswert orientieren - statt wie sonst üblich am Verkehrswert. Konkret beträgt der Wert des Vermögens im Zusammenhang mit der Übergabe oder der Zuwendung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes mit Hofstelle höchstens das Vierfache des letzten Einheitswertes. Dies entspricht grob 10% bis 30% des Verkehrswertes. Damit fallen die Gebühren deutlich günstiger aus als bei der sonst üblichen Berechnung nach dem Verkehrswert.

Kostenprivileg bleibt

Dieses Kostenprivileg soll nach dem jetzt vom Bundesjustizministerium vorgelegten Referentenentwurf erhalten bleiben. Danach soll für die Berechnung der Gerichts- und Notarkosten bei Hofübergaben der neue Grundsteuerwert, der ab dem 1. Januar 2025 den Einheitswert ablösen soll, zugrunde gelegt werden. Grob gesagt, sollen sich die Gerichts- und Notarkosten bei der Übergabe eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes mit Hofstelle und dazugehörigem Wohnteil am 0,5Fachen des neuen Grundsteuerwerts des Betriebes orientieren.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) bewertet den Erhalt der Kostenprivilegierung für die Übertragung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen im § 48 GNotKG ausdrücklich positiv. Als geeignet hält der DBV außerdem den Vorschlag, für die Berechnung der Kosten den neuen Grundsteuerwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes heranzuziehen.

Bauernverband plädiert für Korrektur

Die Berechnung der Gerichts- und Notarkosten nach dem 0,5Fachen des Grundsteuerwertes sieht der DBV jedoch kritisch. "Wir sehen die Korrektur des Grundsteuerwertes mit einem geringeren Faktor von 0,4 als sachgerechter an, um eine Erhöhung der Gebühren bzw. Kosten zu vermeiden und gleichzeitig den Wohnteil eines landwirtschaftlichen Hofes zu berücksichtigen".

Leo von Stockhausen, Geschäftsführer der Familienbetriebe Land und Forst ergänzt: „Im Einzelfall werden die Notar- und Gerichtskosten bei der Übertragung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs steigen. Das haben Beispielsrechnungen von uns ergeben. Gleichwohl begrüßen wir, dass der Gesetzgeber am Kostenprivileg festhält und damit die besondere Bedeutung der land- und forstwirtschaftlichen Familienbetriebe für den ländlichen Raum unterstreicht.

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