top farmplan präsentiert eine weitere neue Funktion seines digitalen Agrarbüros: die Erstellung einer Stoffstrombilanz. Laut der Stoffstrombilanzverordnung ist die Erstellung einer solchen Bilanz seit dem 01.01.2023 für viele landwirtschaftliche Betriebe verpflichtend.
Auf diese Gesetzesänderung hat top farmplan reagiert und ein Tool zur Erstellung der Stoffstrom-Bilanz entwickelt. Nutzer können nun problemlos und zeitsparend die Bilanz für den eigenen Betrieb erstellen.
Die Stoffstrombilanz umfasst alle Nährstoffzufuhren und -abgaben eines Betriebs und soll somit einen Überblick über die Nährstoffeffizienz geben. Bei der Nährstoffzufuhr handelt es sich um alle Stickstoff- und Phosphormengen aus beispielsweise Düngemitteln, Futtermitteln, Saatgut, Leguminosen und landwirtschaftlichen Nutztieren, während zur Nährstoffabgabe alle Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor zählen, die durch pflanzliche oder tierische Erzeugnisse abgegeben werden.
Verpflichtend ist die Verordnung für alle Landwirtschaftsbetriebe mit mehr als 50 GVE, mehr als 20 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche oder für kleinere Betriebe, die Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben aufnehmen.
Je nach Wirtschaftsjahr endet die Erstellungsfrist am 31.12. oder 30.06.
Aufgrund der allgemein steigenden gesetzlichen Anforderungen bewertet top farmplan seine neue Funktion zur Erstellung der Stoffstrombilanz als eine Notwendigkeit, um bürokratische Prozesse weiterhin schlank zu halten. Außerdem wird top farmplan-Kunden somit die Möglichkeit geboten, sich weiterhin auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.
Eine Anleitung zur Erstellung einer Stoffstrombilanz in top farmplan finden Kunden unter folgendem Link: https://www.topfarmplan.de/Anleitung/stoffstrombilanz/