Für Solarstromanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt hat der Gesetzgeber zu Jahresbeginn einige Erleichterungen auf den Weg gebracht. Was den Betreibern bislang nicht erspart blieb: Sie mussten für den Betrieb ein Gewerbe anmelden und dem Finanzamt zahlreiche Fragen zur steuerlichen Erfassung beantworten – und das obschon die Anlagen steuerbefreit sind.
Bürokratische Hürden fallen
Mit diesen bürokratischen Hürden räumt die Finanzverwaltung nun aber auf. Aus einem Schreiben der Finanzverwaltung geht hervor: Ab sofort müssen Sie kein Gewebe mehr anmelden und auch keinen Fragebogen für das Finanzamt ausfüllen.
Hintergrund: Mit dem Jahressteuergesetz hat die Bundesregierung für Betreiber von Photovoltaikanlagen eine neue magische Grenze eingezogen: Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt (kW) profitieren künftig von einigen steuerlichen Entlastungen. Für größere bleibt es weitestgehend bei den bislang gültigen Regeln.
Die neuen Vorschriften betreffen sowohl die Einkommen- als auch die Umsatzsteuer:Betreiber von Solarstromanlagen mit bis zu 30 kW sind rückwirkend zum 1.1.2022 von der Einkommen- und Gewerbesteuerpflicht befreit. Und Käufer zahlen seit dem 1.1.2023 für Anlagen in dieser Größenklasse keine Umsatzsteuer mehr.
Alle Änderungen zur Umsatzsteuer finden Sie hier:
Was Sie zur Einkommensteuer wissen müssen, können Sie hier nachlesen: