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Kosten für Auslandssemester absetzen?

Auch bei Agrarstudenten sind Auslandssemester während des Studiums beliebt. Unsere Expertin zeigt, dass sie dabei sogar Kosten sparen können.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Ich bin Agrarstudent und plane ein Auslandssemester. Kann ich die Kosten irgendwie steuermindernd absetzen?

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Antwort:

Das Finanzamt muss auch die Kosten für ein Auslandssemester als Werbungskosten anerkennen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az.: VI R 3/18). Es ging in dem Urteil um folgenden Fall: Eine Studentin absolvierte zwei verpflichtende Semester im Ausland. Da sie vor dem Studium bereits eine Ausbildung abgeschlossen hatte, machte sie die Kosten für das Auslandssemester als Werbungskos­ten geltend. Zu Recht entschied der Bundesfinanzhof: Die deutsche Hochschule zählt weiterhin als erste Tätigkeitsstätte. Der Fiskus muss die Kosten als vorwegge­nommene Werbungskosten berücksich­tigen.

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Auch freiwilliges Auslandssemester absetzbar

Wollen auch Sie die Kosten für Ihr Auslandssemester absetzen, müssen Sie dies allerdings zwingend im Rahmen Ihrer zweiten bzw. weiteren Ausbildung absolvieren und Sie müssen nach wie vor an Ihrer deutschen Hochschule ein­geschrieben sein. Es kommt nicht dar­auf an, ob die Studienordnung das Auslandssemester vorschreibt. Sie können auch vom Steuerabzug profitieren, wenn Sie es auf freiwilliger Basis absol­vieren. Haben Sie noch keinen ersten Berufsabschluss in der Tasche, versu­chen Sie das Auslandssemester in das Masterstudium zu verschieben.

Unsere Expertin: Nina Holtwick, Steuerberaterin, Niederlassungsleiterin Parta Steuerberatungsgesellschaft, Lindlar

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