Gerade, wenn Sie mehrere Kinder haben, die noch zur Schule gehen oder in der Ausbildung sind, haben ihre studierenden Kinder auch bei höherem Elterneinkommen gute Chancen auf BAföG nach Berufsausbildungsförderungsgesetz. Für Studierende liegtder Förderhöchstbetrag bei 934 €, der Elternfreibetrag bei 2.415 € (1.605 € für alleinstehende Eltern).
Ein Beispiel
So bekommt z.B. eine Landwirtstochter, die für ihr Studium von zuhause ausgezogen ist, bei einem Elterneinkommen aus LuF von 80.000 € sowie drei Geschwistern in Schule bzw. Ausbildung eine BAföG-Förderung von 762 €. Und auch, wenn die Tochter nur zwei Geschwister hätte oder das Elterneinkommen bei 100.000 € läge, bekäme sie noch eine beachtliche BAföG-Förderung.
Tipp für das Elterneinkommen: Für den BAföG-Antrag 2023 gilt der Steuerbescheid 2021. Falls Ihr Einkommen heute deutlich niedriger ist als seinerzeit, können Sie über einen Aktualisierungsantrag nachdenken. Dann wird das Einkommen im Bewilligungszeitraum berücksichtigt, also z.B. von Oktober 2023 bis September 2024. Eine andere Möglichkeit ist, ggf. mit dem BAföG-Antrag bis Januar 2024 zu warten. Damit verschenkt Ihr Kind zwar den BAföG-Anspruch für das letzte Quartal 2023, kann aber ab Januar 2024 womöglich einen deutlich höheren BAföG-Satz bekommen, da der Steuerbescheid 2022 zugrunde gelegt wird.
Minijob möglich
Die Zuverdienstgrenze für die Studierenden selbst ermöglicht einen Minijob mit 520 €/Monat, ohne dass das BAföG gekürzt wird. Der Vermögensfreibetrag für Studenten liegt bei 15.000 €, ab 30 Jahren auf 45.000 €.
Wie genau gerechnet wird, lesen Sie hier.