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topplus Verpachtete Gebäude

Landwirt verpachtet Reithalle, Gericht verbietet Nutzung

Landwirte, die ein bebautes Grundstück verpachten, sollten darauf achten, dass das Gebäude nicht anders genutzt wird als es genehmigt wurde. Das zeigt ein Fall aus der Praxis.

Lesezeit: 2 Minuten

Ein Landwirt verpachtete ein Grundstück an einen Pächter, der darauf einen Pferdestall und eine Reithalle errichtete. Von der Baubehörde genehmigt waren der Bau und Betrieb eines Reitstalles für Pferdezucht und -ausbildung. Als sich zwei Jahre später Nachbarn über großen Rummel auf dem Grundstück beschwerten, stellte sich heraus, dass der Betreiber hier große Polotuniere abhielt.

Die Baubehörde untersagte daraufhin die entsprechende Nutzung. So entschied anschließend auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Die Richter führten aus, dass die Reithalle für die Ausbildung der eigenen Pferde in der Reithalle genehmigt sei, Sportveranstaltungen mit Publikum seien davon nicht erfasst.

Nachträgliche Genehmigung?

Der Landwirt könne sich auch nicht darauf berufen, dass Reithalle und Pferdepension seinem Betrieb dienten. Polosport in einer Reithalle seien nicht Teil eines landwirtschaftlichen Betriebes. Hinzu komme, dass die Tuniere mit zu zahlenden Nenngeldern, Sponsorenbeteiligung und Siegerehrungen offenkundlich gewerblich organisierte Events seien.

Die Nutzung der Reithalle sei dementsprechend illegal und auch nicht nachträglich genehmigungsfähig - zumal der Brandschutz nicht entsprechend ausgelegt sei und die Belange von Naturschutz und Nachbarn nicht genügend berücksichtigt werden könnten. Weiterer unerfreulicher Nebeneffekt: Die Pachteinnahmen gelten für den Landwirt als gewerbliche Einnahmen (8L 533/23).

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