Ende Februar beginnt in Deutschland die Agrarstrukturerhebung 2023, darauf weisen die zuständigen Landesstatistikämter hin. Diese Landwirtschaftszählung findet im drei- bis vierjährlichen Rhythmus europaweit statt und soll Auskunft über wirtschaftliche und soziale Strukturen landwirtschaftlicher Betriebe geben. Die letzte gab es 2020.
Die Befragung der Betriebe erfolgt dieses Jahr mit Hilfe eines Online-Fragebogens. In Ausnahmefällen wie z.B. fehlender technischer Ausstattung ist die Anforderung eines Papierfragebogens möglich.
80.000 Betriebe werden befragt
Anders als bei der Erhebung von 2020 befragen die Landesstatistikämter in diesem Jahr die Betriebe nur stichprobenartig. Deutschlandweit werden laut den Statistischen Bundesamt 80.000 landwirtschaftlichen Betriebe dafür angefragt.
So sind es zum Beispiel in NRW rund 9.000 landwirtschaftliche Betriebe, die um ihre Mitarbeit gebeten werden. In Niedersachsen wurden dafür 12.000 Betriebe ausgewählt. Diese und zusätzlich ca. 150 Bremer Betriebe werden ab Mitte Februar 2023 vom dortigen Landesstatistikamt angeschrieben und zur Meldung aufgefordert.
In Bayern werden Ende Februar rund 14.200 landwirtschaftliche Betriebe angeschrieben, teilen die Landesämter mit. Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt befragt ab Ende Februar ca. 3.200 landwirtschaftlichen Betriebe im Rahmen dieser Stichprobenerhebung.
Die Agrarstrukturerhebung umfasst Fragen zur Rechtsform, zur Bodennutzung einschließlich des Zwischenfruchtanbaus, zu den Eigentums- und Pachtverhältnissen, zum ökologischen Landbau und zu den Tierbeständen. Es werden aber auch Fragen zur Betriebsleitung, zu den Arbeitskräften, zur Bewässerung, zu Praktiken der Bodenbewirtschaftung sowie zur Maschinenausstattung des landwirtschaftlichen Betriebs gestellt.
Befragt werden bei Agrarstrukturerhebungen Betriebe, die mindestens fünf Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche bewirtschaften oder über gewisse Mindestanbauflächen für pflanzliche Sonderkulturen verfügen oder bestimmte Mindestbestände an Nutztieren halten. Dazu gehören:
- 5 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche,
- oder je 10 Rinder oder Zuchtsauen, 50 Schweine, 20 Schafe oder Ziegen, 1.000 Haltungsplätze für Geflügel,
- oder je 1,0 ha Dauerkulturfläche im Freiland,
- oder je 0,5 ha Hopfen, Tabak, Obstanbaufläche, Rebfläche, Baumschulfläche, Gemüse oder Erdbeeren im Freiland,
- oder je 0,3 ha Blumen oder Zierpflanzen im Freiland,
- oder je 0,1 ha Kulturen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern oder Produktionsfläche für Speisepilze.
Zur Entlastung der Befragten werden bereits vorhandene Verwaltungsdaten (z. B. aus dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem „InVeKoS” oder dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere „HIT”) in die Erhebung miteinbezogen.
Ergebnisse werden 2024 veröffentlicht
Ziel der Erhebung ist die Gewinnung umfassender, aktueller und zuverlässiger statistischer Informationen über die Betriebsstruktur und die soziale Situation in den landwirtschaftlichen Betrieben. Zunehmend spielen auch umwelt- und klimaschutzrelevante Themen eine Rolle, wie die Fragen zur Bodenbearbeitung, Bewässerung und zum Erosionsschutz sowie Zwischenfruchtanbau.
Die Ergebnisse der Agrarstrukturerhebung sollen den politischen Entscheidungsträgern bei der Beantwortung aktueller Fragen rund um das Thema Landwirtschaft Erkenntnisse liefern. Die Ergebnisse der Erhebung sollen im Laufe des Jahres 2024 veröffentlicht werden.
Weitere Informationen gibt es bei den Landesstatistikämtern, etwa in Bayern, NRW, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt sowie Schleswig-Holstein.