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Landwirtschaftliche Mitarbeiter: So steht es um die tarifliche Zusatzversorgung

Erst wurden Tarifverträge für die Zusatzversorgung gekündigt, nun werden die bestehenden Beihilfen massiv gekürzt. Wie es mit der Absicherung für landwirtschaftliche Arbeitnehmer nun weitergeht.

Lesezeit: 3 Minuten

Zum 31.12.20 hatten die land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände die Tarifvereinbarung mit der IG BAU  zur bisherigen tariflichen Altersvorsorge über das Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer (ZLF) gekündigt. Grund dafür war u.a.  die anhaltende Niedrigzinsphase mit den einhergehenden Finanzierungsprobleme. 

Die Folge: Für Arbeitsverhältnisse, die ab dem 1. Januar 2021 neu beginnen, besteht keine tarifliche Zusatzversicherung mehr. Arbeitgeber müssen für diese Arbeitnehmer keine Beiträge mehr entrichten (bis dahin  5,20 €/Monat je rentenversicherungspflichtig Beschäftigten),  die betroffenen Arbeitnehmer erwerben entsprechend keine Anwartschaften auf eine tarifliche Beihilfe mehr.

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Weniger Beihilfe seit dem 1.1.2024

Die schwierige Finanzlage betrifft aber auch die Arbeitnehmer und ehemaligen Arbeitnehmer, die noch im ZLF versichert sind und so Anwartschaften auf eine tarifliche Beihilfe haben bzw. eine solche bereits beziehen. Sie bekommen zwar auch in Zukunft eine lebenslange Beihilfe des ZLF ausgezahlt. Allerdings musste die Beihilfe zu Beginn des Jahres 2024 von 1,30 €/Monat für jedes Beitragsjahr auf knapp 40%, also auf 0,51 €/Monat für jedes Beitragsjahr abgesenkt werden.

Der Grund dafür: rückläufige Versichertenzahlen und steigende Leistungsaufwendungen. Bereits bei der Gründung des ZLF als VVaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) im Jahr 2001 stand fest, dass die zu erwartenden Einnahmen und das vorhandene sowie zukünftige Kapital für eine lebenslange Finanzierung aller Beihilfen nicht ausreichen werden, so das ZLF.  Deshalb wurde bereits damals festgelegt, dass nur 39,48% der Beihilfen auf Lebenszeit der Versicherten gezahlt werden können und die verbleibenden 60,52% nur bis 31.12.2023. Auf diese Problematik und die mögliche Absenkung der Beihilfe seien die Versicherten seit vielen Jahren hingewiesen worden.

Für Rentner, die am 1.7. 2010 das 50. Lebensjahr vollendet hatten und auch Anspruch auf die so genannte Ausgleichsleistung der staatlichen Zusatzversorgungskasse (ZLA)  haben, schlägt die Kürzung der Beihilfe jedoch nicht voll durch. Denn in diesen Fällen wird das Minus bei der Beihilfe durch eine höhere Ausgleichsleistung meist ausgeglichen. Details dazu lesen Sie hier.

Sozialpartner arbeiten an neuer tariflicher Zusatzversicherung

Über eine grundlegende Neuregelung der tariflichen Zusatzversorgung für Beschäftigte in der Landwirtschaft beraten die landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände und die IG BAU seit Längerem. Eine Einigung auf wesentliche Punkte ist bereits erzielt.

„Schwierigkeiten bereitet aber noch die adäquate Absicherung älterer Beschäftigter, die finanziell von der oben genannten Leistungskürzung nach den alten ZLF-Tarifverträgen betroffen sind, weil sie keine Ausgleichsleistung der Zusatzversorgungsasse erhalten und aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters nicht genug Zeit haben, eine neue gleichwertige Altersversorgung im neuen System aufzubauen“ , erklärt Nicole Spieß, die Geschäftsführerin des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V. (GLFA).

„Zusammen mit unserem Sozialpartner, der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt suchen wir hier nach Lösungen“, so Nicole Spieß. Denkbar wäre z.B. eine Ausweitung der Anspruchsberechtigten auf eine Ausgleichsleistungen der Zusatzversorgungskasse auf Personen, die zwischen dem 1. Juli 2010 und 1. Juli 2020 das 50. Lebensjahr vollendet haben. Eine entsprechender Anfrage wurde von den Sozialpartnern bereits an die zuständigen Bundesministerien adressiert. Eine Antwort steht allerdings noch aus.

 

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