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Traktorkorb statt Steiger

Maler stürzt aus Frontlader-Arbeitskorb – Wer haftet am Ende?

Ein Landwirt hat den vom ihm bestellten Maler im Arbeitskorb hochgefahren, statt ein Gerüst aufzustellen. Dabei kam es zum Unfall. Das OLG Hamm musste nun klären, wer den Schaden bezahlt.

Lesezeit: 2 Minuten

Ein Maler hatte von einem Landwirt den Auftrag bekommen, seine Scheune zu streichen. Um an den Giebel zu kommen, ließ er sich mit dem Trak­tor des Bauern in einem Git­ter­korb hochheben. Dabei kam der Fahrer versehentlich an die Steuerung und kippte den Korb um. Der Handwerker stürzte aus mehreren Metern Höhe ab und verletzte sich schwer. Er musste mehrfach operiert werden und kann seinen Beruf nicht mehr ausüben, berichtet das Handwerksblatt.

Maler verliert ersten Prozess

Der Maler verlangte von dem Landwirt und dessen Haftpflichtversicherung Schadensersatz sowie 47.500 € Schmerzensgeld. Als diese sich weigerte, klagte er vor Gericht. Das Landgericht Münster wies die Klage wegen §§ 104, 105 Abs. 1 SGB VII mit der Begründung ab, dass der Bauer den Traktor im Interesse des Malerbetriebs benutzt habe. Der Handwerker legte gegen dieses Urteil Berufung ein.

OLG gibt Maler größtenteils recht

Ob das ein Un­fall "beim Be­trieb" eines Fahr­zeugs war, musste nun das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entscheiden. Und das entschied zugunsten des Handwerkers. Allerdings muss er sich ein Mitverschulden von 20 % anrechnen lassen, da er die Gefahren des Gitterkorbs kannte und der Aktion dennoch zustimmte.

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