Ein Maler hatte von einem Landwirt den Auftrag bekommen, seine Scheune zu streichen. Um an den Giebel zu kommen, ließ er sich mit dem Traktor des Bauern in einem Gitterkorb hochheben. Dabei kam der Fahrer versehentlich an die Steuerung und kippte den Korb um. Der Handwerker stürzte aus mehreren Metern Höhe ab und verletzte sich schwer. Er musste mehrfach operiert werden und kann seinen Beruf nicht mehr ausüben, berichtet das Handwerksblatt.
Maler verliert ersten Prozess
Der Maler verlangte von dem Landwirt und dessen Haftpflichtversicherung Schadensersatz sowie 47.500 € Schmerzensgeld. Als diese sich weigerte, klagte er vor Gericht. Das Landgericht Münster wies die Klage wegen §§ 104, 105 Abs. 1 SGB VII mit der Begründung ab, dass der Bauer den Traktor im Interesse des Malerbetriebs benutzt habe. Der Handwerker legte gegen dieses Urteil Berufung ein.
OLG gibt Maler größtenteils recht
Ob das ein Unfall "beim Betrieb" eines Fahrzeugs war, musste nun das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entscheiden. Und das entschied zugunsten des Handwerkers. Allerdings muss er sich ein Mitverschulden von 20 % anrechnen lassen, da er die Gefahren des Gitterkorbs kannte und der Aktion dennoch zustimmte.