In der Gemeinde Blankenheim im Kreis Euskirchen ereignete sich im November 2023 ein tödlicher Jagdunfall, der nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aachen vor dem Amtsgericht in Gemünd verhandelt wurde.
Damals fand im Jagdrevier zwischen Mülheim und Reetz eine Treibjagd statt, berichtet die Kölnische Rundschau. Im benachbarten Revier hatte sich daraufhin der jetzt angeklagte Jäger ebenfalls auf den Ansitz gesetzt, um eventuell in seinen Revierteil flüchtendes Wild zu erlegen. Das kam auch und so schoss er ein Stück Rehwild.
Zur gleichen Zeit fuhr aber auch ein 82-Jähriger mit seinem Traktor und Anhänger durch den Wald. Er hatte Brennholz geladen. Das abgegebene Geschoss traf ihn tödlich. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben laut der Zeitung, dass der Schuss von einem Ast abgelenkt worden war. Es handelt sich also um einen Unfall.
Das Urteil
Das Gericht hat nun geurteilt, dass gegen den Angeklagten eine sogenannte „Verwarnung mit Strafvorbehalt“ ausgesprochen wird. Der Mann wurde der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.700 € (90 Tagessätze zu jeweils 30 €) verurteilt, die allerdings für einen Zeitraum von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss der Mann der Witwe des Getöteten 3.600 € zahlen, so die Kölnische Rundschau. Das Urteil hat inzwischen Rechtskraft erlangt. Der Rechtsanwalt der Familie des Getöteten bereitet jedoch eine zivilrechtliche Klage gegen den Verurteilten vor.
Den Jäger selbst sollen die Folgen der Tat „extrem belasten“, heißt es. Er hat seinen Jagd- und Waffenschein bereits unmittelbar nach der Tat freiwillig abgegeben und sei nicht vorbestraft gewesen.