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Änderungen im Jagdgesetz

Darum protestieren Niedersachsens Jäger heute in Hannover

Heute findet in Hannover eine riesige Jägerdemonstration statt. Warum die Waidmänner auf die Straße gehen, erklären wir Ihnen hier.

Lesezeit: 4 Minuten

Gut ausgebildete, geprüfte Jagdhunde sind essenziell für eine tierschutzgerechte Jagd. Sie sind Familienmitglieder mit Beruf. Für ihre Sicherheit ist die kontrollierte Ausbildung auf der Schwimmspur, im Saugatter und in der Schliefenanlage unabdingbar. Das macht der Präsident des Deutschen Jagdverbandes und der Landesjägerschaft Niedersachsen, Helmut Dammann-Tamke, deutlich.

Doch in Niedersachsen wollen Bündnis 90/Die Grünen unter anderem die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren verbieten. Dazu erklärt Helmut Dammann-Tamke. "Gegen diesen Unsinn wehren wir uns mit aller Entschlossenheit! Deshalb rufen wir Jägerinnen und Jäger zur Demo auf: Kommen Sie am 30. Januar um10 Uhr auf dem Schützenplatz in Hannover. Gemeinsam für eine tierschutzgerechte Jagd!"

Im Video erklärt er, wieso die Jäger so sauer sind.

Neben den Einschränkungen bei der Hundeausbildung sind weitere Änderungen im Niedersächsischen Jagdgesetz (NJagdG) geplant. Unter anderem sollen Nutria aus der Liste der jagdbarer Arten genommen und der Rehwildabschussplan abgeschafft werden. Die Landesjägerschaft Niedersachsen hat eine Liste der geplanten Änderungen und ihrer Stellungnahmen dazu veröffentlicht:

Ministerium veröffentlicht Details

Das niedersächsische Agrarministerium wies am 22. Januar seinerseits auf ein Eckpunktepapier hin, das im Austausch mit den regierungstragenden Fraktionen erarbeitet worden war und die Basis des neuen Jagdgestzes bildet.

Jagdgatter

Die Zulassung von Jagdgattern soll – wie in Schleswig-Holstein – mit einer Übergangsfrist auslaufen.

Totschlagfallen

Unmittelbar tötende Fanggeräte werden mit Ausnahme in befriedeten Bezirken zum Fangen von Steinmardern nicht mehr zulässig sein. Stattdessen sollen Lebendfallen mit digitalen Meldern eingesetzt werden.

Verbot des Einsatzes von Hunden im Naturerdbau

Die Jagd auf Prädatoren ist in vielen Fällen aus Artenschutzgründen und zur Niederwildhege geboten. Da der Fuchs als Prädator allerdings mit sehr verschiedenen Jagdmethoden zur Strecke gebracht wird, soll die sowohl für den Hund als auch für das bejagte Tier besonders gefährliche Jagd im Naturerdbau untersagt werden. Zulässig soll weiterhin eine Jagd mit Hunden im Kunstbau und mit Lebendfallen im Eingang des Baus sein. Die Jagd im Naturerdbau ist in anderen Bundesländern wie beispielsweise Baden-Württemberg bereits verboten, bzw. soll – wie aktuell z.B. in Rheinland-Pfalz – verboten werden.

Haustiere

Künftig wird es nur noch möglich sein, Hunde einzufangen, nicht mehr abzuschießen. 
Der Abschuss von Katzen wird stärker eingeschränkt.

Nutria/ Bisam

Kursierende Aussagen, es sei geplant gewesen, die Bejagung von Nutria einzuschränken, sind falsch. Vielmehr soll aus Hochwasserschutzgründen eine Ausweitung der zum Töten Berechtigten erfolgen. Das Eckpunktepapier sieht nun vor, dass Nutria als zu bejagende Art im Jagdgesetz bleibt und eine Duldungspflicht für weitere Bekämpfungsmaßnahmen eingeführt wird. Zusätzlich ist geplant, die Jägerschaft durch Verwaltungsvorschrift auch für die Bejagung des Bisams zu legitimieren.

Schliefenanlagen

Die Notwendigkeit des Einsatzes von lebenden Füchsen in Schliefenanlagen ist fachlich umstritten. Die Koalition vereinbart, bei einer Delegationsreise nach Dänemark die dortige Praxis mit dem Ersatz der lebenden Füchse durch Dummies („Ever Fox“) zu mit den Beteiligten erörtern. Insbesondere sollen die Erfahrungen der dortigen Jägerinnen und Jäger in die Abwägung einfließen, ob die Praxis in Niedersachsen in dieser Wahlperiode auch dahingehend gesetzlich weiterentwickelt werden soll, die Schliefenanlagen künftig auch nur noch ohne lebende Füchse zu betreiben.

Schwarzwildgatter

Die Ausbildung von Jagdhunden im Schwarzwildgatter soll weiterhin erlaubt sein. Die Ausbildung von Jagdhunden im Schwarzwildgatter ist aus Sicht des Landwirtschaftsministeriums wichtig, um den Hundeeinsatz bei der dringend notwendigen Schwarzwildbejagung insbesondere für den Hund sicher zu gestalten.  

Ausbildung an der „Müller“-Ente

Die Ausbildung und Prüfung an der so genannten Müller-Ente (eine mit einer Papiermanschette kurzzeitig flugunfähig gemachte Ente) mit maximal vier Enten soll wie von der Ministerin schon in den Gesprächen mit der Jägerschaft erläutert, erhalten. Allerdings wird ein Forschungsprojekt auf den Weg gebracht, um alternative Ausbildungsmöglichkeiten zu evaluieren. Die Ausbildung von Brauchbarkeitsprüfungen aus Bundesländern, die bereits ohne lebende Ente arbeiten, werden in Niedersachsen anerkannt.

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