Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland bekanntlich am 14. November wegen unzureichenden Schutzes bestimmter Grünlandflächen verurteilt. Die Bundesregierung tue zu wenig, um dem Schutz bestimmter blütenreicher Wiesen, insbesondere Flachland- und Berg-Mähwiesen, nachzukommen, hieß es.
Viele Grünland-Lebensräume seien bei uns in einem „ungünstigen“ Erhaltungszustand, u.a. wegen „nicht nachhaltiger Agrarpraktiken“. Das sieht auch der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) so, insbesondere bei mageren Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen in Natura-2000-Gebieten.
Zu viele artenreiche Wiesen seien in den letzten Jahrzehnten verloren gegangen. Das Urteil muss aus Sicht des DVL daher Anlass sein, gegenzusteuern. Der Schutz der Blumenwiesen werde aber nicht ohne attraktive Angebote an die Landwirte funktionieren.
Bauern nicht zur Grünlandpflege zwingen
„Es ist völlig weltfremd, Mähwiesen allein über Ordnungsrecht retten zu wollen!“ betont DVL-Geschäftsführer Dr. Jürgen Metzner. „Man kann Landwirten zwar untersagen, Wiesen zu düngen oder früher zu mähen, man kann sie aber nicht zwingen, die Fläche überhaupt zu pflegen. Die Wiesen müssen jedoch aktiv und angepasst bewirtschaftet werden, wenn ihr Artenreichtum erhalten bleiben soll!“
Aus Sicht des DVL ist der einzig erfolgversprechende Weg, Landwirten attraktive Angebote zu machen. Gut gemachte Vertragsnaturschutzprogramme sind die Lösung. Manche Bundesländer hätten aber noch erheblichen Nachholbedarf. Dafür brauche es nicht nur entsprechend ausgestattete Förderprogramme und mehr Geld für freiwillige Leistungen.
„Landwirtschaftliche Betriebe sollten mit der Pflege der Wiesen Einkommen erwirtschaften können. Leider ist dies bisher nur sehr eingeschränkt möglich, auch weil die EU sich seit Jahren gegen derartige Anreize im Agrarnaturschutz sperrt“, unterstreicht Metzner.
Kontraproduktive Förderung stoppen
Außerdem fordert der DVL, kontraproduktive Förderprogramme zum Erhalt der Mähwiesen sofort zu stoppen. So hat die EU-Kommission dem Bund eine Änderung der Öko-Regelung 1d (Altgrasstreifen/-flächen in Dauergrünland) genehmigt. Landwirte können künftig attraktive Prämien erhalten, wenn sie kleine Wiesen brachfallen lassen. „Dieses Angebot richtet sich eindeutig gegen den Erhalt der Mähwiesen“, erklärt Metzner. „Was würden Sie als Landwirt machen, wenn mehr Geld für das Nicht-Mähen als für das Mähen bezahlt wird?“
Landschaftspflegeverbände stellen wertvolle Lebensräume wieder her
Das EuGH-Urteil erhöht den Druck auf die Bundesländer, sich ernsthaft um den Schutz der Mähwiesen zu kümmern. Bei den Landschaftspflegeverbänden laufen die Bemühungen auf Hochtouren, Flachland- und Bergmähwiesen zu erhalten und verlorene Flächen zurückzugewinnen. Dabei sind teils aufwendige Verfahren notwendig, berichtet der Verband weiter.
Besonders in Baden-Württemberg würden sich die Landschaftserhaltungsverbände (LEV) bemühen, über sogenannte Rückholverträge Mähwiesen wiederherzustellen. Aktuell sollen damit circa 1.200 ha Mähwiesen durch Einsaat von regional gewonnenem Saatgut, durch Mahdgutübertragung oder dem Einsäen von Regiosaatgut wiederhergestellt werden. Der DVL gibt zu bedenken, dass es deutlich einfacher und günstiger ist, Mähwiesen mit guten Angeboten zu erhalten als sie nach Verlust aufwendig wiederherzustellen.